Bundesrats-Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis abwenden!
(ots) - Der Bundesrat will am Freitag einen Gesetzentwurf
auf den Weg bringen, der das Brief- und Postgeheimnis infrage stellt
[1]. Die Piratenpartei warnt vor dem bisher kaum beachteten Passus,
der mit dem laut Überschrift gegen "kriminelle
Internet-Handelsplätze" gerichteten Gesetzentwurf nichts zu tun hat.
Nach dem Willen der Bundesratsausschüsse soll die Post künftig
rückwirkend Auskunft darüber erteilen müssen, von wem Verdächtige in
der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben oder an wen sie
Sendungen verschickt haben - und zwar auch ohne richterlichen
Beschluss (§ 99 Abs. 2 StPO-E). Anders als bei der offenen
Postbeschlagnahme sollen die Einlieferungs- und
Zustellungsinformationen vom Betroffenen völlig unbemerkt eingesehen
werden können.
"Die Innen- und Justizminister der Länder haben hier jedes Maß
verloren und müssen gestoppt werden," kritisiert der Bürgerrechtler
Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.
"Der persönliche Brief- und Postverkehr wird gerade für besonders
sensible Kontakte genutzt und kann Aufschluss über Krankheiten oder
Sexualleben geben. Ihn geheim auszuspionieren, ist eine inakzeptable
Stasi-Methode."
Aber auch im Kern des Gesetzentwurfs wollen die Innen- und
Justizminister der Länder weit über ein Verbot "krimineller
Handelsplätze" im Darknet hinaus gehen: Unter Strafe gestellt werden
sollen alle Internet-Dienstleistungen, die auf die "Ermöglichung,
Förderung oder Erleichterung" von Straftaten "ausgerichtet" sind.
Wann eine solche "Ausrichtung" vorliege, solle "anhand des konkreten
Einzelfalls" entschieden werden. Erfasst sein könnten auch
E-Mail-Dienste, Sprachkommunikationsanbieter und Hoster. Auch
Internetforen, in denen Nutzer einander beleidigen, könnten nach
diesem Gesetzentwurf verboten sein.
Breyer warnt:
"Dieser unausgegorene Straftatbestand droht weite Teile der
Internetwirtschaft und -szene der Rechtsunsicherheit auszusetzen.
Besonders Anbieter datenschutzfreundlich und anonym nutzbarer
Dienste, die vor Datenklau und -missbrauch schützen, stünden mit
einem Bein im Gefängnis. Angesichts der permanenten Datenskandale
gehören solche Internetdienste gefördert und nicht mit Strafe
bedroht."
Die PIRATEN haben eine Gegenüberstellung der geplanten
Gesetzesänderungen vorgenommen [2].
Quellen/Fußnoten:
[1] Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen:
http://ots.de/ilphQi
[2] Gegenüberstellung: http://ots.de/WrR4QZ
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Datum: 14.03.2019 - 07:00 Uhr
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