Achtung! Kriminelle Shops / 10 Tipps: So erkennen Verbraucher falsche Online-Shops
(ots) - Beim Online-Shopping geraten Verbraucher immer
wieder an Schwarze Schafe! Mal verkaufen Kriminelle Produkte, die es
gar nicht gibt. Mal existieren die Online-Shops gar nicht. Wie
Verbraucher sich davor schützen und woran sie einen unseriösen
Online-Shop erkennen, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von
Trusted Shops.
1. Verdächtige Anbieterkennzeichnung
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden
können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht
auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch
angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine
Postfachanschrift genannt wird.
2. Ungenügender Datenschutz
Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz:
Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der
Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie
an zweifelhafte Auskunftssysteme.
3. Uneindeutige Preisangaben sowie Vorkasse ohne
Geld-zurück-Garantie
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die
Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten
inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die
Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind
böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte
durch einen Käuferschutz wie von Trusted Shops abgesichert sein. Denn
nur so lässt sich vermeiden, dass man sein Geld verliert, falls der
Händler trotz Zahlung nicht liefert - Überweisungen lassen sich
nämlich nicht rückgängig machen.
4. Offen gehaltene Lieferfrist
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage
wie "Lieferfristen sind unverbindlich" im Kleingedruckten
relativiert, sollte man misstrauisch sein. Schließlich soll ein
Geschenk rechtzeitig ankommen. Kann ein Produkt nicht sofort
geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt
genannt sein.
5. Unsichere Datenübertragung
Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung von
Zahlungsdaten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht
werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank
verstoßen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, dass die
Übertragung verschlüsselt ist.
6. Unrechtmäßige Beschränkung des Widerrufs
Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14
Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler
versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur
originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der
Rückgabe ausschließt.
7. Tückisches im Kleingedruckten
Verbraucherunfreundlich und gesetzlich verboten: Manche Händler
versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu
benachteiligen. Aussagen wie "Versand auf Gefahr des Käufers" oder
"Transportschäden müssen sofort gemeldet werden" sind jedoch
unzulässig und unwirksam.
8. Schlechte Bewertungen
Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze
Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge
in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein
Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und
blendet das Ergebnis auf seiner Website ein - etwa über das
Kundenbewertungsportal von Trusted Shops - kann dies zusätzlichen
Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben.
9. Überprüfen Sie das Trusted Shops Gütesiegel im Shop
Beim Klick auf das Siegel muss sich ein neues Fenster öffnen, das
sogenannte Zertifikat. Dort erfahren Sie den Status des Siegels
("gültig", "gesperrt" oder "abgelaufen"). Außerdem erfahren Sie dort
noch einmal genau den Anbieter inklusive Adresse. Achten Sie bitte
darauf, dass die URL ("Internetadresse"), welche im Zertifikat
angegeben ist, auch mit der des Shops übereinstimmt.
10. Rückzahlungsanspruch bei Nicht-Lieferung
Wurden Sie dennoch Opfer eines unseriösen Händlers, der die
bestellte und bezahlte Ware nicht liefert, so haben Sie gegen diesen
Rückzahlungsansprüche. Er muss Ihnen also den Kaufpreis erstatten und
darüber hinaus sogar noch entstandene Schäden. Sollte er sich aber
weigern, diese Ansprüche zu erfüllen, bleibt in letzter Konsequenz
nur der Gang zum Anwalt und eventuell die Einleitung eines
Gerichtsverfahrens.
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Datum: 13.03.2019 - 10:00 Uhr
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