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freiheitsfoo und Piratenpartei klagen gegen "Section Control"

ID: 1702949


(ots) - Die niedersächsische Landesregierung
betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch
zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen
durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Durch das Prinzip
dieser neuartigen Verkehrsüberwachung unumgänglich ist die zumindest
zeitweise fotografische Erfassung bzw. Identifizierung sämtlicher
Kraftfahrzeuge, die den betreffenden Straßenabschnitt passieren,
selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten.

Dieses verletzt wesentliche Grundrechte auf unverhältnismäßige
Weise und legt das Fundament für eine zukünftige umfassende
Überwachung des Straßenverkehrs, von der alle Fahrzeugführer
betroffen sind. Aus diesem Grunde hat der Bürgerrechtler Michael
Ebeling vom freiheitsfoo in Zusammenarbeit mit dem Juristen und
Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer
nun beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als
"Section Control" bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht
[1].

Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section
Control [2] geht es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit
faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die
grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit
dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht
auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu
bringen sind oder nicht. Insofern bereiten sich Kläger und
Klägerberater darauf vor, sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen,
um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen
niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen.

Dr. Patrick Breyer kommentiert: "Section Control ist weit teurer
als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und lässt wegen seiner
Fehleranfälligkeit immer wieder Raser ungestraft passieren. Vor allem




bereitet diese Technologie - ebenso wie Gesichtserkennung und
''Video-Lügendetektoren'' - den Weg für eine immer weiter reichende
wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung. Gegen
Massenüberwachung kämpfe ich seit Jahren, weil wir unter ständigem
Anpassungs- und Überwachungsdruck nicht frei leben können und
wollen."

Michael Ebeling zur Klage: "Ich halte das Recht, sich
grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu
können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der
Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control -
wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische
Bestrebungen - ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der
Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren
Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen."

Nachweise:

[1] Link zur anonymisierten Klageschrift http://ots.de/tHwdll
[2] Link zum NDR-Beitrag zur ersten Klage http://ots.de/WKWqmZ



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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 08.03.2019 - 12:10 Uhr
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