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Personenbeförderungsgesetz fit für das digitale Zeitalter machen

ID: 1702661


(ots) - Ridesharing-Angebote legalisieren +++
Rückkehrpflicht für Mietwagen mit Fahrern nicht mehr zeitgemäß +++
Technische Sicherheit gewährleisten +++ Stellungnahme des
TÜV-Verbands

Neue Mobilitätsdienste wie das so genannte Ridesharing oder
Pooling sollten im Zuge der geplanten Reform des
Personenbeförderungsgesetzes auf eine rechtssichere Grundlage
gestellt werden. Das hat der TÜV-Verband in einer aktuellen
Stellungnahme gefordert. Beim Ridesharing können sich mehrere
Personen ein Fahrzeug teilen, wenn ihr Ziel in der gleichen Richtung
liegt. Die Buchung erfolgt per Smartphone-App. Bislang sind diese
Sammeltaxi-Dienste wie Berlkönig in Berlin, myBUS in Duisburg oder
Moia in Hannover und Hamburg nach der aktuellen Gesetzeslage nur mit
Ausnahmeregelungen oder als Teil des ÖPNV zulässig. "Die
Bundesregierung muss das Personenbeförderungsgesetz endlich fit für
das digitale Zeitalter machen", sagte Richard Goebelt,
Geschäftsbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband
(VdTÜV). "Ziel der Reform muss es sein, neue Mobilitätsdienste zu
ermöglichen und die unterschiedlichen Verkehrsträger besser zu
vernetzen." Plattformbasierte Services wie Ridesharing oder
Carsharing bieten neue Wege der Fortbewegung und sind zudem
ökologisch sinnvoll, weil sich die Nutzer Ressourcen teilen. Goebelt:
"Neue Mobilitätsdienste werden derzeit vor allem in Städten getestet.
Bald könnten sie aber eine wichtige Ergänzung in ländlichen Gebieten
sein, die mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs nicht
ausreichend versorgt sind."

Digitale Technologien ermöglichen eine Reihe neuer
Mobilitätsdienste, indem sie die Nachfrage der Nutzer, von A nach B
zu kommen, und die verschiedenen Angebote, ob per Auto, Bus, Bahn,
Fahrrad oder Roller, besser zusammenbringen, Fahrtrouten optimieren




oder die Abrechnung vereinfachen. Das Personenbeförderungsgesetz
regelt den Markt der gewerblichen Personenbeförderung und legt die
Anforderungen an die Unternehmen sowie die Fahrerinnen und Fahrer
fest. Im Jahr 2013 hat eine Novelle des Gesetzes zum Beispiel den
Fernbus-Markt liberalisiert. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollten die
Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen für die
Personenbeförderung haben. "Es ist es nicht mehr zeitgemäß, dass
Mietwagen mit Fahrern (Chauffeur-Dienste) nach jeder Fahrt
unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen", sagte Goebelt.
"Leerfahrten sollten aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes
unbedingt vermieden werden." Zudem könnte in Zukunft der
verpflichtende Einbau von Wegstreckenzählern (Taxameter) entfallen,
wenn die Fahrgäste vor Antritt der Fahrt die optimale Route mit einem
Navigationsgerät angezeigt bekommen und der Fahrpreis bargeldlos
abgerechnet wird. Goebelt: "Der Nutzer hat so die volle Kontrolle
über die Kosten und die Fahrtrouten."

Keinesfalls sollten in einer Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes die Anforderungen an die Unternehmen, an
den technischen Zustand der Fahrzeuge sowie an die Kenntnisse und
Zuverlässigkeit der Fahrerinnen und Fahrer aufgeweicht werden. "Die
Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass bei allen
Mobilitätsdiensten die gleichen hohen Standards gelten", sagte
Goebelt. Zum Beispiel müssen die Fahrer bestimmte
Qualifikationsnachweise erbringen und die Fahrzeuge einmal pro Jahr
zur Hauptuntersuchung, um die technische Sicherheit zu gewährleisten.



Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. - VdTÜV
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
presse(at)vdtuev.de
www.vdtuev.de/presse

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Datum: 07.03.2019 - 13:31 Uhr
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