Aon veröffentlicht Ankündigung in Übereinstimmung mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Irland
(ots) - Aon plc (https://c212.net/c/link/?t=0&l=
de&o=2394251-1&h=50204445&u=https%3A%2F%2Fc212.net%2Fc%2Flink%2F%3Ft%
3D0%26l%3Den%26o%3D2394251-1%26h%3D720853641%26u%3Dhttps%253A%252F%25
2Fwww.aon.com%252Fhome%252Findex.html%26a%3DAon%2Bplc&a=Aon+plc)
(NYSE: AON) (das "Unternehmen") nimmt jüngste Medienspekulationen in
Bezug auf Willis Towers Watson zur Kenntnis.
Das Unternehmen bestätigt, dass es sich in den Anfangsstadien
eines möglichen All-Share-Unternehmenszusammenschlusses mit Willis
Towers Watson befindet. Das Unternehmen betont, dass sich seine
Bewertung einer potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im
Vorstadium befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass
eine Transaktion stattfinden wird und welche Form oder Bedingungen
eine mögliche Transaktion annehmen wird.
Eine weitere Ankündigung folgt zu gegebener Zeit und unter den
entsprechenden Voraussetzungen.
In Übereinstimmung mit Regel 2.4 der irischen
Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) behält sich Aon das
Recht vor, die Art bzw. Zusammensetzung der Gegenleistung zu ändern.
Informationen zu Aon
Aon plc (https://c212.net/c/link/?t=0&l=de&o=2394251-1&h=103721025
3&u=https%3A%2F%2Fc212.net%2Fc%2Flink%2F%3Ft%3D0%26l%3Den%26o%3D23942
51-1%26h%3D3950811421%26u%3Dhttp%253A%252F%252Fwww.aon.com%252F%26a%3
DAon%2Bplc&a=Aon+plc) (NYSE:AON) ist ein führendes globales
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine breite Palette
von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung und Gesundheit
anbietet. Weltweit arbeiten für Aon 50.000 Mitarbeiter in 120
Ländern, die unseren Klienten mithilfe unserer firmeneigenen Daten
und Analysemittel Resultate in Form der nötigen Informationen zur
Reduzierung der Volatilität und zur Leistungsverbesserung bringen.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen gemäß der
Definition des Private Securities Litigation Reform Act von 1995.
Diese vorausschauenden Aussagen basieren auf den Meinungen und
Annahmen des Managements und beruhen auf den dem Management derzeit
zur Verfügung stehenden Informationen. Wörter wie "glauben",
"vorhersehen", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen",
"prognostizieren", "planen" und ähnliche Ausdrücke sowie die Angabe
von Zeitpunkten in der Zukunft weisen darauf hin, dass es sich um
zukunftsbezogene Aussagen handelt. Das Management ist zwar überzeugt,
dass die in diesen vorausschauenden Aussagen enthaltenen Erwartungen
vertretbar sind, kann jedoch nicht garantieren, dass sich diese
Erwartungen als richtig erweisen werden. Diese zukunftsbezogenen
Aussagen bergen Risiken und Unsicherheiten, die zu wesentlichen
Unterschieden zwischen den tatsächlichen und den in den
zukunftsbezogenen Aussagen prognostizierten Ereignissen führen
können. Solche Faktoren umfassen u. a. die Möglichkeit, dass eine
Transaktion nicht ausgeführt und/oder ein Angebot nicht gemacht wird,
dass die nötigen Genehmigungen von Aktionären oder Behörden nicht
erteilt, die Finanzierung nicht genehmigt oder andere Bedingungen für
eine potenzielle Transaktion nicht erfüllt werden, die Möglichkeit
negativer Auswirkungen auf den Marktpreis unserer A-Stammaktien und
unsere Betriebsergebnisse aus einem beliebigen Grund, darunter und
ohne Einschränkungen eine nicht vollendete Transaktion, Nichterhalt
der erwarteten Gewinne aus einer Transaktion, negative Auswirkungen
einer Bekanntmachung oder der Vollendung bzw. Nichtvollendung einer
Transaktion zum Marktpreis unserer A-Stammaktien, erhebliche
Transaktionskosten und/oder unbekannte Verbindlichkeiten und
allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen, die sich im
Anschluss an eine Transaktion auf die fusionierten Unternehmen
auswirken. Wir empfehlen, kein unangemessenes Vertrauen in
zukunftsbezogene Aussagen zu setzen, da diese nur für den Tag gelten,
an dem sie gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bestimmten
Risiken, Ungewissheiten und Annahmen.
Es ist möglich, dass sich einzelne oder alle unserer
zukunftsbezogenen Aussagen nicht bewahrheiten, und Aon kann keine
Garantien bezüglich seiner Leistungen geben. Die obige Liste von
Faktoren ist nicht vollständig. Aon und seine Tochtergesellschaften
sind in einem dynamischen Geschäftsumfeld tätig, in dem häufig neue
Risiken auftreten können. Ausführliche Informationen zu Aon und
seinen Geschäften, einschließlich der Faktoren, die sich wesentlich
auf die Geschäftsergebnisse von Aon auswirken können, sind in den
Berichten zu finden, die Aon der SEC vorgelegt hat. Eine ausführliche
Erläuterung dieser oder anderer Risiken und Unsicherheiten mit
Auswirkungen auf das Geschäft von Aon finden Sie im Jahresbericht des
Unternehmens (Formular 10-K) für das Geschäftsjahr mit dem Stichtag
31. Dezember 2018 sowie sonstigen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde
Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen. Diese
Faktoren können in späteren Berichten geändert oder ergänzt werden.
Aon ist in keiner Weise verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen, die
von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden, infolge neuer Informationen,
künftiger Ereignisse oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren oder zu
ändern, und lehnt jegliche derartige Verpflichtung ausdrücklich ab.
Zusätzliche Informationen
Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und
stellt weder ein Verkaufsangebot, noch eine Aufforderung zum
Abonnement, zum Kauf bzw. zum Kauf oder Handel von Aktien oder zur
Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer beliebigen
Gerichtsbarkeit dar. Die in diesem Dokument erwähnten Anteile werden
in keiner Gerichtsbarkeit verkauft, ausgegeben, gehandelt oder
übertragen, wenn dies eine Verletzung der geltenden Gesetze
darstellt. Abhängig von künftigen Ereignissen kann Aon eine
Registrierungserklärung und/oder eine Stimmrechtsvollmacht bei der
SEC in Verbindung mit einer Fusion einreichen. Aktionäre von Willis
Towers Watson und/oder Aon sollten solche Einreichungen sowie alle
Einreichungen von Aon bei der SEC in Verbindung mit der Fusion lesen,
da diese wichtige Informationen enthalten. Diese Dokumente (falls
eingereicht) sowie andere öffentliche Einreichungen von Aon bei der
SEC sind kostenfrei auf der SEC-Website unter www.sec.gov und auf der
Aon-Website unter ir.aon.com zu beziehen.
Diese Ankündigung wurde in Übereinstimmung mit englischen und
irischen Gesetzen sowie mit Regel 2.4 der irischen
Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) ausgefertigt und die
angegebenen Informationen können sich möglicherweise von
Ankündigungen unterscheiden, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen
von Gerichtsbarkeiten außerhalb von England und Irland erstellt
wurden. Das Unternehmen betont, dass sich die Bewertung einer
potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im Vorstadium
befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass ein
Angebot gemacht wird und welche Form oder Bedingungen ein mögliches
Angebot annehmen wird. Diese Ankündigung ist gemäß Regel 2.5 des
irischen Übernahmegesetzes (Irish Takeover Panel Act, 1997, Takeover
Rules 2013) keine Bekanntmachung der festen Absicht, ein Angebot zu
machen, und es besteht keinerlei Gewissheit, dass ein Angebot
unterbreitet wird.
Kontakte
Kontakt für Investoren:
Investor Relations
+1 312-381-3310
investor.relations(at)aon.com
Eine Ausfertigung dieser Ankündigung finden Sie unter www.aon.com.
Der Inhalt der Website, auf die in dieser Ankündigung Bezug genommen
wird, ist nicht in diese Ankündigung integriert und auch kein Teil
davon.
Diese Ankündigung stellt keinen Teil eines Angebots, einer
Einladung oder Aufforderung zu einem Kaufangebot, einer sonstigen
Akquisition, eines Abonnements, eines Verkaufs oder einer Veräußerung
von Aktien entweder im Zusammenhang mit dieser Ankündigung oder
anderweitig dar und ist auch nicht als solche beabsichtigt. Die
Veröffentlichung dieser Ankündigung in Gerichtsbarkeiten außerhalb
von Irland und des Vereinigten Königreiches kann durch Gesetze
eingeschränkt sein. Daher sind Personen, die in den Besitz dieser
Ankündigung gelangen, verpflichtet, sich über derartige
Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine
Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze der jeweiligen Gerichtsbarkeit darstellen.
VERFASSERANGABE
Die Vorstandsmitglieder von Aon plc übernehmen die Verantwortung
für die in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen. Nach bestem
Wissen und Gewissen der Vorstandsmitglieder (die jede angemessene
Sorgfalt darauf angewendet haben) entsprechen die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen den Tatsachen und es wurde
nichts ausgelassen, das die Bedeutung dieser Informationen
beeinflussen könnte.
OFFENLEGUNGSPFLICHT GEMÄSS DEN IRISCHEN ÜBERNAHMEVORSCHRIFTEN
Eine Person mit einem Anteil von (gemäß Definition der irischen
Übernahmevorschriften) mindestens 1 % einer beliebigen Klasse
relevanter Aktien von Aon plc oder Willis Towers Watson plc
unterliegt möglicherweise gemäß Regel 8.3 der irischen
Übernahmevorschriften einer Offenlegungspflicht, die mit dem Datum
dieser Ankündigung in Kraft tritt. Solche Offenlegungen müssen bis
spätestens 15:30 Uhr (Ortszeit in New York) für die betroffenen
Aktien von Aon plc wie auch Willis Towers Watson plc an dem
Geschäftstag gemacht werden, der dem Datum der betreffenden
Transaktion folgt. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, bis die
Angebotsfrist abläuft. Falls mindestens zwei Personen gemeinsam und
basierend auf einem Vertrag, ausdrücklich oder stillschweigend,
mündlich oder schriftlich, relevante Anteile an Aon plc oder Willis
Towers Watson plc erwerben, gelten diese in Bezug auf Regel 8.3 der
irischen Übernahmevorschriften als eine einzige Person. Gemäß Regel
8.1 der irischen Übernahmevorschriften müssen alle Geschäfte mit
betroffenen Aktien von Willis Towers Watson plc durch Aon plc oder
mit relevanten Aktien von Aon plc durch Willis Towers Watson plc oder
durch jegliche Dritte, die gemeinsam mit einem der Unternehmen
agieren, in Bezug auf die betroffenen Aktien von Aon plc und Willis
Towers Watson plc ebenfalls bis spätestens 12:00 Uhr mittags
(Ortszeit New York) am Geschäftstag nach dem Datum der relevanten
Transaktion offengelegt werden. Zusammenfassend gilt eine Person als
Aktieninhaber, wenn sie ein langfristiges wirtschaftliches Interesse
(ob bedingt oder absolut) an Aktienpreisänderungen hat. Insbesondere
gilt eine Person als Anteilhaber aufgrund des Besitzes von
Wertpapieren bzw. der Verfügung über Wertpapiere oder aufgrund einer
Option bezüglich Wertpapieren bzw. eines Derivats auf Wertpapiere.
Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe sind so zu verstehen wie
die entsprechenden Begriffe in den irischen Übernahmevorschriften
definiert sind. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Geschäfte
gemäß Regel 8 offenlegen müssen, konsultieren Sie bitte die Website
des Irish Takeover Panel unter www.irishtakeoverpanel.ie oder wenden
Sie sich telefonisch unter +353 1 678 9020 an das Irish Takeover
Panel.
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Datum: 06.03.2019 - 23:13 Uhr
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