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Bundesgerichtshof verhandeltüber Pflicht zur Abschaltung oder Verschlüsselung von freiem WLAN

ID: 1702348


(ots) - Am morgigen Donnerstag befasst sich der
Bundesgerichtshof erstmals nach Abschaffung der "Störerhaftung" mit
einem Antrag der Musikindustrie auf Abschaltung oder Schließung eines
öffentlichen WLAN-Hotspots, über den eine Urheberrechtsverletzung
begangen worden ist (Az. I ZR 53/18). Die Entscheidung wird mit
Spannung erwartet, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr
über eine entsprechende Klage aus formalen Gründen noch nicht
abschließend entschieden hatte (Az. I ZR 64/17).

Seit Jahren kämpft der Kläger Tobias McFadden,
Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting und Anbieter eines
öffentlichen WLAN-Hotspots, für freies WLAN und gegen die
Störerhaftung in Deutschland. In einem über acht Jahre andauernden
Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch
der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst.
Das Gesetz wurde in diesem Zeitraum vom Bundestag mehrfach geändert.
Im März 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im
Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Demnach war Sony Music
mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des
WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten.
Mittlerweile hat der US-Konzern Revision eingelegt und versucht damit
McFadden zu zwingen, sein WLAN abzuschalten, eine Passwortsicherung
mit Identitätsfeststellung einzurichten oder andere gleich wirksame
Maßnahmen zu ergreifen.

McFadden dazu:

"Sony Music versucht nach wie vor, die Verschlüsselung oder
Abschaltung eines absichtlich offenen WLANs zu erreichen und greift
dabei auch das neue Telemediengesetz an. Wir kämpfen weiter für freie
Netze und einen unkomplizierten Ausbau von Infrastruktur in
Bürgerhand!"

Der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick




Breyer erklärt: "Solange das veraltete Urheberrecht gilt, wird die
Musikindustrie uns mit Massenabmahnungen, Ausspähung von
Internetnutzern und ständigen Forderungen nach einer Einschränkung
des freien Internetzugangs gängeln. Wir PIRATEN treten für einen
Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs
ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden,
beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen."

Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) ist
der 07. März.



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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

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Datum: 06.03.2019 - 16:55 Uhr
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