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EU-Mitgliedstaaten erteilten 2017 mehr als 800 000 Personen die Staatsangehörigkeit

ID: 1702150


(ots) - Im Jahr 2017 erwarben rund 825 000 Personen die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
was einen Rückgang gegenüber 995 000 Personen im Jahr 2016 sowie
gegenüber 841 000 Personen im Jahr 2015 darstellt. Von der Gesamtzahl
der Personen, die 2017 Bürger eines EU-Mitgliedstaats wurden, waren
17% vorher Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats, bei der Mehrheit
der Eingebürgerten handelte es sich hingegen um Bürger von
Drittstaaten oder Staatenlose.

Marokkaner (67 900 Personen), Albaner (58 900), Inder (31 600),
Türken (29 900), Rumänen (25 000), Pakistaner (23 100), Polen (22
000) und Brasilianer (21 600) machten zusammen etwa ein Drittel (34%)
der Gesamtzahl der Personen aus, die im Jahr 2017 die
Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates erwarben. Rumänen (25 000
Personen), Polen (22 000) und Briten (15 000) waren die drei größten
Gruppen von EU-Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines anderen
EU-Mitgliedstaats erwarben.

Im Jahr 2017 erwarben 115 421 Personen die deutsche
Staatsangehörigkeit. Die drei größten Gruppen waren Staatsangehörige
der Türkei (13,0%), des Vereinigten Königreichs (5,9%) und Polens
(5,8%).

Im Hinblick auf die ehemaligen Staatsangehörigkeiten, von deren
Inhabern mindestens 100 Personen im Jahr 2017 die Staatsbürgerschaft
eines EU-Mitgliedstaats erwarben, wurde im Vergleich zum Jahr 2016
der stärkste relative Anstieg bei den Bürgern des Vereinigten
Königreichs (von 6 555 Personen im Jahr 2016 auf 14 911 im Jahr 2017
bzw. +127%), Luxemburgs (von 57 auf 109 bzw. +91%), Maltas (von 80
auf 148 bzw. +85%), Saudi-Arabiens (von 277 auf 507 bzw. +83%) und
Frankreichs (von 3 501 auf 5 778 bzw. +65%) verzeichnet.

Die Einbürgerungsquote ist das Verhältnis der Zahl der Personen,
die die Staatsangehörigkeit eines Landes während eines Jahres




erwarben, zur Zahl der Ausländer, die in demselben Land zu Beginn des
Jahres ansässig waren. Die höchsten Einbürgerungsquoten wurden 2017
in Schweden (8,19 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer),
Rumänien (5,94) und Finnland (5,05) registriert, gefolgt von Portugal
(4,53), Griechenland (4,24) und Zypern (3,93). In Deutschland lag die
Einbürgerungsquote bei 1,25.

Diese Zahlen sind einem Artikel entnommen, der von Eurostat, dem
statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde.

Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.

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Datum: 06.03.2019 - 11:00 Uhr
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