Rheinische Post: Kommentar: Kontrollverlust beim Computerspiel
(ots) - Von Holger Möhle: Riskant trinken, riskant
rauchen, riskant spielen. Jede Sucht hat ihre Symptome. In der
digitalen Welt sind es Computerspiele, von denen die Gefahr ausgehen
kann, dass Nutzer oder Gamer nach und nach dem schleichenden Gift
erliegen, davon abhängig werden. Wie immer: Es kommt auch hier auf
die Dosis an. Doch dass in Deutschland inzwischen fast eine halbe
Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren so viel
Zeit mit Spielen vor dem Computer verbringen, dass sie als
suchtgefährdet oder gar süchtig gelten müssen, stimmt bedenklich.
Höher, schneller, weiter gilt auch in der Welt der Computerspiele.
Und teurer. Spiele wie Fortnite, Fifa oder Minecraft begeistern
Millionen Kinder und Jugendliche weltweit. Dass es bei diesen
zunächst kostenlosen Spielen um nichts geht, ist eine Mär.Es geht um
Anerkennung, auch um Geschicklichkeit und am Ende auch um sehr viel
Geld. Vor allem für die Spiele entwickelnde Industrie, die ihre
jugendlichen Nutzer perfekt im Netz und somit im Spiel hält, sie
dabei auch manipuliert - bis zum teilweise völligen Kontrollverlust.
Computerspiele gehören zum Alltag der digitalen Epoche. Doch spielen
muss Spaß machen, nicht abhängig.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.03.2019 - 19:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1701948
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 24 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Kontrollverlust beim Computerspiel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).