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Ältere Energieausweise werden ungültig (FOTO)

ID: 1701442


(ots) -
- Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein
aktueller Energieausweis Pflicht - dena empfiehlt Bedarfsausweis
statt Verbrauchsausweis

In diesem Jahr laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern
mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von
zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die
Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für
Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten
oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur
(dena). Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab 1.
Juli 2019 ab. Auch hier gilt die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich
am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der
Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de).
Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis.
Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche
Häuser vergleichbar.

Warum ein Bedarfsausweis empfehlenswert ist

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den
Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den
Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Damit hängt das Ergebnis
des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.

Aus diesem Grund empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hierfür
berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller
Gebäudedaten den Energiebedarf. Anschließend dokumentiert er den
energetischen Zustand des Gebäudes, und zwar unabhängig vom
Nutzerverhalten: Die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und
Außenwände) sowie der Anlagen für Heizung, Lüftung und
Warmwasserbereitung und die Art des Energieträgers werden dabei




berücksichtigt. Der Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen
Zustand des Gebäudes genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch
mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und
der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter
aufzeigen.

Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und
einem Verbrauchsausweis. Einzige Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist
verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem
Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie
bislang nicht energetisch saniert worden sind.

Erste Energieausweise für ältere Wohnhäuser und Neubauten bereits
abgelaufen

Wohnhäuser mit einem Baujahr bis 1965 brauchen seit Juli 2008
einen Energieausweis, Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude
seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1.
Februar 2002. In diesen Fällen liefen die ersten Energieausweise
entsprechend früher ab und mussten bereits erneuert werden.

Weitere Infos zum Energieausweis unter: http://ots.de/VAI851

Zur Energieeffizienz-Expertenliste:
www.energie-effizienz-experten.de



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Raili Münke, Chausseestraße 128
a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-726, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
muenke(at)dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.03.2019 - 11:25 Uhr
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