Westfalenpost: Martin Korte zum Raserurteil des BGH
(ots) - Dieses Urteil sollten sich alle Raser hinter die
Ohren schreiben - oder von mir aus auch hinter ihren Schaltknüppel:
Wer mit seinem Auto andere tötet, weil er vorsätzlich deutlich zu
schnell über die Straßen hetzt, der muss in bestimmten Fällen mit
einer Verurteilung als Mörder rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof
jetzt bestätigt. Zwar handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung,
relevant für zukünftige Fälle ist sie trotzdem. Denn das Gericht hat
die kompromisslose Flucht des Verurteilten vor der Polizei als
absichtliche Handlung gewertet, die eine Straftat verdecken sollte -
und das gilt als Mordmerkmal. Noch immer sind viel zu viele Raser auf
unseren Straßen unterwegs, noch immer liefern sich zu viele hirnlose
Zeitgenossen illegale Autorennen. Wo die Vernunft keine Chance hat,
da helfen als rigorose Abschreckung offenbar nur harte Strafen. Die
Karlsruher Richter schaffen Klarheit. Raser, die das nicht verstehen,
müssen ins Gefängnis - im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich.
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Datum: 01.03.2019 - 20:13 Uhr
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