Kassen dürfen Versicherte nicht zur Preisgabe von Daten verführen / Positionspapier des Marburger Bundes
(ots) - Gesetzliche und private Krankenversicherungen
dürfen weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen,
Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie beispielsweise finanzielle
Vorteile versprechen. Ein solches Verwendungs- und Weitergabeverbot
muss auch für elektronische Gesundheitsakten gelten, die jetzt schon
von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
angeboten werden, fordert der Marburger Bund in einem aktuellen
Positionspapier.
"Wir sehen die großen Chancen, die in der digitalen Vernetzung im
Gesundheitswesen liegen, um die medizinische Versorgung zu
verbessern. Die elektronische Patientenakte kann eine gezieltere
Diagnostik und Therapie unterstützen, den vertrauensvollen Austausch
und die gemeinsame Entscheidungsfindung von Patienten und Ärzten
stärken und überflüssige Untersuchungen und Informationsverluste an
den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
vermeiden helfen. Um diese Potenziale auszuschöpfen, muss absolut
sichergestellt sein, dass Informationen über Behandlungen,
Medikamenteneinnahmen, genetische Dispositionen und andere
gesundheitsrelevante Sachverhalte nicht in die Hände unbefugter
Dritter gelangen", so Dr. Peter Bobbert, Mitglied im Bundesvorstand
des Marburger Bundes. Die elektronische Patientenakte könne nur dann
erfolgreich sein, wenn Funktionalität und Datensicherheit
gleichermaßen gewährleistet seien.
Darüber hinaus regt der Marburger Bund an, mögliche Alternativen
der Datensicherung in Erwägung zu ziehen und nicht nur auf die
Vorstellungen der Krankenkassen zu setzen, die ihre Aktenprojekte
derzeit vorantreiben. "Bevor einseitig allein Anwendungen der Vorzug
gegeben wird, bei denen Krankheitsdaten ausschließlich auf zentralen
Servern gespeichert werden, sollten alternative Wege der
Datenvorhaltung geprüft und im Falle einer positiven Begutachtung in
die weiteren Überlegungen zur Einführung von elektronischen
Patientenakten einbezogen werden", heißt es im Positionspapier des
MB.
Das Positionspapier ist auf der Website des Marburger Bundes
verfügbar.
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Datum: 28.02.2019 - 13:19 Uhr
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