Absicherung gegen Starkregen beginnt schon im Winter
(ots) - Mit dem Frühling beginnt wieder die Zeit heftiger
Niederschläge. Hausbesitzer sollten ihr Eigentum daher schon jetzt
gegen Überflutung absichern - lange vor dem Start der
Starkregensaison. Der Grund: Der Versicherungsschutz greift erst nach
einer längeren Wartezeit. "In der Regel müssen Versicherungsnehmer
ein paar Monate warten, bis sie ihre neue Versicherung in Anspruch
nehmen können", erklärt Oliver Hauner vom Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Mit dieser Karenzzeit
schützen sich die Unternehmen vor Missbrauch.
Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr von Überschwemmungen
wieder zu. Betroffen sind einerseits Flussanrainer wegen der im
Frühling einsetzenden Schneeschmelze. Vor allem steigt aber wieder
die Gefahr extremer Niederschläge, die überall in Deutschland
auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen können.
Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September;
aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt
schon im April auf.
Zehn Millionen Häuser nicht umfassend versichert
Die Wohngebäudeversicherung allein bietet keinen umfassenden
Schutz: Sie deckt zwar Schäden durch Sturm, Feuer oder Hagel ab. Um
aber vor Starkregen oder Hochwasser geschützt zu sein, benötigen
Hausbesitzer den erweiterten Naturgefahrenschutz - auch
Elementarschutz genannt. Insbesondere älteren Verträgen fehlt dieser
Baustein. Er lässt sich im bestehenden Vertrag problemlos ergänzen.
Deutschlandweit sind etwa zehn Millionen Häuser noch nicht
umfassend gegen Naturgefahren abgesichert. Deren Eigentümer müssen
Schäden durch Starkregen aus eigener Tasche zahlen. "Die Betroffenen
haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen durch den Staat",
erläutert Hauner. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder
bereits im Juni 2017 klargestellt. Bund und Länder wollen
insbesondere dann nicht mehr einspringen, wenn sich Hausbesitzer
hätten versichern können.
Warum gibt es Wartezeiten?
Wartezeiten sind bei Versicherungen üblich. Es gibt sie auch in
der Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung. Sie schützt
die Versicherungsgemeinschaft vor Missbrauch durch Einzelne. Denn mit
den Beiträgen aller Versicherten werden alle Schäden bezahlt. Damit
nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden
schon passiert ist oder absehbar war, gibt es eine Karenzzeit, bis
der erste Schaden gemeldet werden kann.
Pressekontakt:
Christian Ponzel
Tel.: 030/2020-5901
E-Mail: c.ponzel(at)gdv.de
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Datum: 28.02.2019 - 10:42 Uhr
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