InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

DOSB begrüßt Zusagenentscheidung des Bundeskartellamts / Werbebeschränkungen sind zulässig, um die Organisation Olympischer Spiele zu sichern

ID: 1700140


(ots) - Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB)
begrüßt die aktuelle Zusagenentscheidung, mit der das
Bundeskartellamt das im Mai 2017 eröffnete Prüfverfahren um die
individuellen Werbemöglichkeiten für deutsche Athletinnen und
Athleten und deren Sponsoren abgeschlossen hat. Das Bundeskartellamt
erkennt mit der Entscheidung an, dass Werbebeschränkungen explizit
zulässig sind, um die regelmäßige Durchführung Olympischer Spiele
sicherzustellen. Damit bleiben auch die grundlegenden Rechte der
olympischen Partner vollumfänglich geschützt. Die für Athletinnen und
Athleten erfreuliche Einigung wurde durch weitere Lockerungen der
Regel 40 der Olympischen Charta des Internationalen Olympischen
Komitees (IOC) und deren Umsetzung durch den DOSB möglich.

"Wir freuen uns, dass das Verfahren nun abgeschlossen und für alle
Beteiligten somit wichtige Klarheit geschaffen worden ist. Die
Entscheidung wird beiden Seiten gerecht: Einerseits profitieren die
Athletinnen und Athleten durch die Ausweitung persönlicher Rechte,
andererseits wird das für den gesamten Sport existenzielle
Finanzierungsmodell der Olympischen Spiele gesichert", sagt Alfons
Hörmann, Präsident des DOSB.

Die Olympische Bewegung basiert auf einem seit Jahrzehnten
bewährten Solidarmodell, das Athletinnen und Athleten aus der ganzen
Welt die Teilnahme an den Olympischen Spielen dauerhaft ermöglicht.
Diese regelmäßigen Veranstaltungen bieten eine einzigartige
Plattform, die Vielfalt des Sports und seine Sportlerinnen und
Sportler darzustellen.

Der DOSB hat die Lockerungen zur Anwendung der Regel 40 in
Deutschland, durch die den Athletinnen und Athleten erneut erweiterte
Möglichkeiten eingeräumt werden, sich selbst auch während der
Olympischen Spiele mit ihren privaten Sponsoren darzustellen, in
einem neuen Leitfaden zusammengefasst. Diese ausgeweiteten Optionen




berücksichtigen dabei auch die drastischen Veränderungen der
Kommunikationslandschaft im Zuge der Digitalisierung.

Die Regel 40 stellt somit auch künftig die entscheidende Basis
dar, um rechtlich unzulässige Werbeformen rund um die Olympischen
Spiele konsequent zu verhindern. Nur so können die Finanzierung der
Olympischen Spiele selbst, die Unterstützung des weltweiten
Sportsystems und nicht zuletzt die Entsendung der Olympiamannschaften
aller Länder langfristig gesichert werden. Damit soll auch künftig
verhindert werden, dass die große Popularität der Olympischen Spiele
durch Trittbrettfahrer ausgenutzt wird, ohne dass die Unternehmen
sich finanziell an der Umsetzung der Olympischen Spiele beteiligen.

Die Einigung mit dem Bundeskartellamt gilt ab sofort und hat
mindestens bis einschließlich der Olympischen Winterspiele von 2026
Gültigkeit.



Pressekontakt:
Deutscher Olympischer Sportbund e. V.
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
T +49 69 6700-255
F +49 69 6702-317
presse(at)dosb.de
www.dosb.de

Original-Content von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Aktiv gegen Diabetes in Sachsen-Anhalt: Novo Nordisk erneut Titelsponsor von Landescup-Läufen des Leichtathletik-Verbands Sachsen-Anhalt
CrossFit vergibt in 159 Ländern die Titel
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2019 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1700140
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Frankfurt/Main


Telefon:

Kategorie:

Sport


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"DOSB begrüßt Zusagenentscheidung des Bundeskartellamts / Werbebeschränkungen sind zulässig, um die Organisation Olympischer Spiele zu sichern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 197


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.