Menschen sind vor allen Emissionsquellen zu schützen
Die Menschen sind vor allen Schadstoff-Emissionsquellen zu schützen. In allen Hafenstädten stellt die Schadstoffemission durch die Schifffahrt eine nicht zu vernachlässigende Grüße dar. Daher muss nach Meinung der ÖDP NRW die Schifffahrt endlich in Luftreinhaltepläne mit einbezogen werden.
(IINews) - Menschen sind vor allen Emissionsquellen zu schützen
Schifffahrt endlich in Luftreinhaltepläne mit einbeziehen
(Münster/Düsseldorf) – Gemäß einer Aussage des BMU können die Emissionen des Binnenschiffsverkehrs in Städten wie Bonn oder Düsseldorf mit bis zu 30 Prozent zu den gesamten lokalen NO-Emissionen beitragen. 1) „Damit besteht für die Landesregierung und die Kommunalverwaltungen am Rhein die Verpflichtung, die Binnenschifffahrt in ihre Luftreinhaltepläne einzubeziehen“, so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen.
Die ÖDP NRW bezieht sich hierbei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, in dem es heißt:
„... Eine solche Ermächtigungsgrundlage liegt mit § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG vor. Danach beschränkt oder verbietet die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraft-fahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 40 Abs. 1 oder 2 BIm-SchG dies vorsehen. Hierbei sind die Maßnahmen nach § 47 Abs. 4 Satz 1 BImSchG entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionswerte beitragen.“ 2)
Gemäß dieser Gerichtsentscheidung sind die Maßnahmen somit gegen alle Emittenten zu richten und nicht einzelne auszunehmen. Emittenten, die bis zu 30 Prozent der lokalen NO-Emissionen verursachen, wie der Binnenschiffsverkehr, sind somit zwingend in die Luftreinhaltepläne einzubeziehen, und zwar entsprechend ihres Verursacheranteils. Dies ist bei den vorliegenden Plänen der Rheinanliegerstädte nicht der Fall. Damit verstoßen diese Luftreinhaltepläne mehr oder weniger alle gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Die ÖDP NRW fordert daher durch geeignete Maßnahmen die Binnenschifffahrt in diese Pläne einzubeziehen. Hierbei verkennt sie nicht, dass aufgrund des Sonderstatusses des Rheins und mangelnder Umsetzung der EU-Vorschriften in deutsches Recht dies nicht ganz einfach ist.
Folgende Maßnahmen können die Rheinanliegerstädte durchaus umsetzen:
• Flächendeckenden Hafenstrom und Verbot der Stromerzeugung durch Schiffsdiesel, insbesondere ohne Abgasreinigung, während der Liegezeit.
• Rabatt bei den Hafengebühren für Schiffe mit Abgasreinigung, erhöhte für solche ohne Abgasreinigung
• Einbeziehung der Hafenbecken in die Umweltzonen
Von der Bundesregierung verlangt die ÖDP NRW, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für weitergehende Möglichkeiten der Hafenstädte zu schaffen. Die Abgasgrenzwerte in der EU-Richtlinie sind zwar verursacherunabhängig definiert, die Bundesregierung hat diese jedoch einseitig auf den Autoverkehr umgesetzt. 3)
Diese Umsetzung hält die ÖDP NRW für nicht vereinbar mit dem Europarecht. Daher ist für die ÖDP NRW eine verursachungsunabhängige Umsetzung der entsprechenden EU-Bestimmungen zwingend erforderlich.
Von der EU fordert die ÖDP NRW den Erlass entsprechender Vorschriften für den fahrenden Schiffsverkehr auf dem Rhein. Hier besteht die Zuständigkeit der EU. Die ÖDP hat diese Forderung auch in ihr Europawahlprogramm aufgenommen.
*************************************************************************
Quellen:
1) https://www.umweltbundesamt.de/…/stickstoffoxid-emissionen-… (abgerufen am 8.1.2019).
2) BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2018 – 7 C 26/16 –, juris, GewArch 2018, 353 [354].
3) Hofmann, NVwZ 2018, 928
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) wurde 1982 als Bundespartei gegründet. Die ÖDP hat derzeit bundesweit ca. 6600 Mitglieder und über 470 Mandatsträger auf der Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene, ist in Bezirkstagen vertreten, stellt Bürgermeister und stellv. Landräte und ist seit 2014 auch im Europäischen Parlament vertreten.
Damit zählt die ÖDP zu den zwölf größten Parteien Deutschlands.
Wer wir sind ...
In der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) arbeiten Menschen, die gemeinwohlorientiert denken und handeln. Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf unserer Erde und an die zukünftigen Generationen. Wir entwickeln zukunftsfähige Lösungen für Mensch, Tier und Umwelt mit dem Ziel einer lebenswerten, gerechten und friedvollen Gesellschaft. Der Grundsatz „Mensch vor Profit“ steht im Mittelpunkt unserer Politik. Wir lösen die Umwelt- und die Armutsfrage gemeinsam, indem wir ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge ehrlich und weitsichtig betrachten.
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP), Landesverband NRW
-Landesgeschäftsstelle-
Weseler Str. 19 - 21
48151 Münster
Telefon 0251 / 760 267 45
E-mail: info(at)oedp-nrw.de
Internet: www.oedp-nrw.de
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP), Landesverband NRW
-Landespressestelle-
Weseler Str. 19 - 21
48151 Münster
Telefon 0251 / 760 267 45
E-mail: presse(at)oedp-nrw.de
Internet: www.oedp-nrw.de
Vorstand: https://www.oedp-nrw.de/partei/organisation/landesvorstand/
V.i.S.d.P.: Martin.Schauerte(at)oedp.de (Landesvorsitzender)
Datum: 27.02.2019 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1700050
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Energie & Umwelt
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 60 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Menschen sind vor allen Emissionsquellen zu schützen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
OEDP-NRW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).