Zahl des Monats Februar: 12
(ots) - Bereits 12 europäische Mitgliedsstaaten haben die
elektronische Patientenakte (ePA) auf guten Weg gebracht und die
Abbildung der Arzneimitteltherapie in der ePA vorgesehen . Wichtige
Leitplanken für mehr Arzneimittelsicherheit sollten daher auch
zeitnah in Deutschland gesetzlich errichtet werden:
- in der ePA sollte es eine für Patienten einsehbare verbindliche
Auflistung aller in Apotheken abgegebenen Arzneimittel
(Handelsname) mit Dosierung, Darreichungsform, Anzahl und dem
Wirkstoffnamen geben;
- die Patienten sollen die Möglichkeit haben,
nicht-verschreibungspflichtige Medikamente selbständig ergänzen
zu können;
- wichtig für die Notfallversorgung: eine einfach abzurufende
Übersicht der aktuell eingenommenen Medikamente des Patienten
Die Unternehmensberatung Roland Berger untersuchte im Auftrag von
Pro Generika fünf Gesundheitsmärkte europäischer Mitgliedsstaaten
(DEU, SUI, AUT, EST, AUS) inwieweit die digitale
Gesundheitsversorgung vorangeschritten ist und überprüfte die
Funktionalitäten der ePA. Befunde, Impfstatus und Medikationsplan
stehen demnach schon jetzt vielen Patienten europäischer
Mitgliedsstaaten über die ePA zur Verfügung.
In Deutschland muss nun von allen Akteuren eine einheitliche,
patientenverständliche und aktuelle Darstellung der eingenommenen
Medikamente in der ePA im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit
angestrebt werden. Die ersten im Markt befindlichen elektronischen
Patientenakten zeigen bereits, dass die unterschiedliche Darstellung
der Arzneimitteltherapie diese klaren Regelungen benötigt.
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
nimmt die Gestaltung von digitaler Gesundheitsversorgung aktuell
Fahrt auf. Der wichtige Baustein für mehr Arzneimittelsicherheit muss
jetzt gesetzlich eindeutig geregelt werden.
Hier finden Sie das Roland Berger-Chart http://ots.de/g99Bdt
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Datum: 26.02.2019 - 09:45 Uhr
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