Endlich selbstständig – Tipps für die Gewerbeanmeldung in Berlin
Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchte, der ist als Existenzgründer vor allem auf eins angewiesen: Gute und rechtzeitige Planung. Zu oft scheitern Gründer an kleinen Fehlern, die in der Hektik der eigentlichen Gründungsphase übersehen wurden. Ein Grund mehr, hier wirklich genau aufzupassen.
(IINews) - Ein wesentlicher Bestandteil für viele Existenzgünder ist die Gewerbeanmeldung. Wer sein Gewerbe anmelden möchte in Berlin, der kann für diesen Behördengang das komfortable Online-Portal des EA Berlins nutzen: Hier können Sie als Gründer mit wenigen Klicks und bequem von zu Hause aus Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder auch abmelden.
Wann muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden in Berlin?
Gründer müssen immer dann eine Gewerbeanmeldung vornehmen, wenn sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Gleiches gilt, wenn es sich um eine Verlegung des Betriebssitzes nach Berlin handelt: Auch dann ist eine Gewerbeanmeldung vonnöten.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist ein Verwaltungsvorgang mit vergleichsweise wenig bürokratischen Hürden. Für die Anmeldung in Berlin benötigen Sie daher als Gründer lediglich:
•Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
•Handelsregisterauszug
•Zustimmungserklärung der Gesellschafter (für alle juristischen Personen in Gründung)
•Beiblatt Vertretungsberechtigte
Sowohl das Formular zur Gewerbeanmeldung als auch alle anderen Unterlagen erhalten Sie als Gründer in Berlin ebenfalls kostenlos und unkompliziert per Download auf dem genannten Online-Portal.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.02.2019 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Toni Großmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 0800 143 0000
Kategorie:
Existenzgründung
Anmerkungen:
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