Rheinische Post: Kommentar: Beinahe barrierefrei
(ots) - VON HENNING RASCHE Das Wahlrecht ist kein
Gnadenrecht. Das Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Die
Mehrheit hat nicht die Aufgabe, einer Minderheit dieses Recht zu-
oder abzuerkennen. Der Gesetzgeber darf nicht nach Gutdünken darüber
befinden. Das hat er aber getan. Er hat schuldunfähige Straftäter und
Menschen mit gesetzlichem Vollbetreuer von der Demokratie
ausgeschlossen. Für mehr als 80.000 Menschen war die Wahlurne nicht
barrierefrei. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Peinlichkeit
ein Ende gesetzt. Leider viel zu spät. Das Verfahren, das muss man
sich einmal vorstellen, richtete sich gegen die Wahl vor sechs
Jahren. Es ist unverständlich, warum es nicht möglich war, vor der
Wahl 2017 Rechtssicherheit herzustellen. Der Gesetzgeber hat
geschlafen, war wie das Kaninchen vor Karlsruhe erstarrt. Karlsruhe
hat geschlafen, weil es sich bei der richtigen Entscheidung zu viel
Zeit gelassen hat. Kein Grund ist ersichtlich, derart viele Menschen
pauschal von Wahlen auszuschließen. Das muss dringend auch für die
Länder und Europa gelten. Erst dann ist Wählen barrierefrei.
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Datum: 21.02.2019 - 20:30 Uhr
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