Sensationelles Urteil: Autofahrer fährt jahrelang kostenlos Mercedes (FOTO)
(ots) -
Erdrutsch in Berlin: Erster Autokäufer darf sein finanziertes
Fahrzeug Jahre nach dem Kauf zurückgeben und muss für die Nutzung
keine Entschädigung zahlen. Verloren hat die Mercedes-Bank. Sie muss
einen bereits im Jahre 2016 abgeschlossenen Autokredit rückabwickeln.
Der Kunde hatte den Kredit wegen Fehlern im Vertrag widerrufen.
Damit handelt es sich um das erste gegen die Mercedes-Benz Bank
erstrittene Urteil, bei dem der Kläger den Mercedes jahrelang
kostenlos nutzen durfte. Dem dürften etliche folgen.
Stein des Anstoßes waren unzureichende Angaben in dem
Autokredit-Vertrag. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin wurde der
Kunde unzutreffend über seine Rechte informiert. In dem hier
überprüften Vertrag aus dem Jahr 2016 fanden sich gleich mehrere
Fehler. Betroffen dürften mehrere hunderttausend Kreditverträge sein.
Nach Ansicht des Gerichts führen diese Fehler auch zum Entfallen
der Pflicht des Autokäufers zum Wertersatz. Im Urteil heißt es dazu:
"Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers war nämlich, dass
Wertersatz eben nur zu leisten ist, wenn die entsprechenden
Belehrungen nach § 357 Abs. 7 BGB erfolgt sind."
Vertreten wurde der erfolgreiche Mercedes-Kunde von der
Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. "Für uns ist dieses Urteil
keine Überraschung. Derzeit erhalten wir etliche Anfragen von
Autofahrern, die beim Widerruf ihres Autokredits Unterstützung
suchen. Wir als Widerrufskanzlei der ersten Stunde haben zwar schon
viele Widerrufe von Autokrediten gegen diverse Banken erfolgreich
durchgesetzt, auch gegen die Mercedes-Bank" so Ilja Ruvinskij,
Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei. "Neu an dem Urteil des
Landgerichts Berlin ist jedoch, dass unserem Mandanten keinerlei
Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt werden durfte. Wir gehen
davon aus, dass sich zahlreiche weitere Gerichte dieser Ansicht des
Landgerichts Berlin anschließen werden."
Bereits im Sommer letzten Jahres gewann ein anderer Mandant mit
Hilfe der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei ein Verfahren zum
Widerruf eines Autokredits gegen die Mercedes-Benz Bank. Damals noch
das erste deutschlandweit erstrittene Urteil gegen Mercedes. Das
Landgericht Stuttgart vertrat jedoch die Ansicht, dass die Bank
Anspruch auf eine Abnutzungsgebühr hat.
Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin dürfte der
Widerrufsjoker neuen Schwung bekommen. Denn fehlerhaft sind bei
Weitem nicht nur die Verträge der Mercedes-Bank. Nahezu alle
namhaften Hersteller haben ihre Kunden über Jahre nicht ordentlich
über ihre Rechte informiert. Nun rächt sich das. Besonders in Zeiten
von Dieselfahrverboten und Wertverlusten ist ein Widerruf für viele
Autofahrer ein willkommener Ausweg.
Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse(at)anwalt-kg.de
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Datum: 21.02.2019 - 19:57 Uhr
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