Berliner Zeitung: Kommentar zum Paragrafen 219a. Von Christine Dankbar
(ots) - Auch künftig dürfen Ärzte oder Ärztinnen, die
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auf ihrer Webseite keinerlei
weitergehende Informationen darüber anbieten. Erlaubt ist nur der
Satz, dass Abbrüche vorgenommen werden. Alles andere steht unter
Strafe, weil es als Werbung interpretiert werden und Frauen in ihrer
Naivität womöglich zum Abbruch verführen könnte. Sie sollen sich
daher erst einmal bei "neutralen Stellen" informieren. Misstrauen
gegenüber Ärzten, die Abbrüche anbieten, und arrogante Gängelei von
Frauen, die einen erwägen. Das sind die Realitäten im Jahr 2019 in
Deutschland.
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Berliner Zeitung
Christine Dankbar
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Datum: 21.02.2019 - 19:27 Uhr
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