DDV hält Kelbers Pläne zur Entschärfung der DS-GVO für nicht ausreichend
(ots) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich
Kelber hat sich in einem Interview mit dem Handelsblatt vom 20.
Februar für Änderungen an der EU Datenschutz-Grundverordnung
ausgesprochen, die Unternehmen und Verbraucher entlasten sollen.
"Man sollte dort, wo es ohne eine Schwächung des Datenschutzes
möglich ist, für eine Entlastung der Bürger und Unternehmen sorgen,
insbesondere bei den Dokumentations- und Informationspflichten", so
Kelber.
Der DDV und seine Mitglieder begrüßen diese Pläne, sehen dies aber
nur als einen ersten notwendigen Schritt.
"Die vom Bundesdatenschutzbeauftragen Kelber angekündigten Pläne
zur Entschärfung der DS-GVO sind längst überfällig. Eine Umfrage
unter unseren Mitgliedern nach Wirksam werden der DS-GVO im
vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, mit welchen Mehrbelastungen
Unternehmen zu kämpfen haben, dass führt zu existentiellen
Bedrohungen, wie wir jetzt schon feststellen müssen. Die DS-GVO muss
dringend entbürokratistiert werden und das betrifft nicht nur die
Informations- und Dokumentationspflichten!", fordert DDV-Präsident
Patrick Tapp.
Dies sei nur ein erster Schritt. Es bedürfe darüber hinaus laut
Tapp einer Verschlankung des gesamten komplexen und teilweise
undurchsichtigen Rechtskonstrukts. Ebenso fehle eine klare
Interpretation des neuen Datenschutzrechts. Große Sorge bereite auch
die Diskussion um die E-Privacy-Verordnung. Hier müsse dringend
verhindert werden, dass diese noch über die Regelungen der DS-GVO
hinausgehe. Digitale Wettbewerbsfähigkeit und analoge Regulierungswut
führe, um bürokratischem Eifer zu genügen, zu einem immensen
Wettbewerbsnachteil mit fatalen Folgen.
"Die DS-GVO wirft in vielen Details mehr Fragen auf als sie
beantwortet. Das gilt insbesondere für den Bereich des
Dialogmarketings. Hier gibt es einen dringenden Nachholbedarf zur
Optimierung", ergänzt Tapp.
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Datum: 21.02.2019 - 13:16 Uhr
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