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Ein Prinz geht mit einer Strafanzeige gegen seinen Liechtensteiner Treuhänder vor.

ID: 1698095

Der BSZ e.V. hat bereits mehrmals über einen anonymen Liechtensteiner Blogger berichtet, der mit seinem Blog https://www.schwarzeschafe.li die Aufmerksamkeit der Liechtensteiner Finanzwelt auf sich zieht.


(IINews) - Der Blogger sieht das Hauptproblem des Finanzplatzes Liechtenstein in den schwarzen Schafen unter den Treuhand- und Anwaltsfirmen, die das System zu Ihrem Vorteil – teilweise in kriminieller Absicht – in unredlicher oder schädlicher Weise ausnutzen würden. Diese Personen und Unternehmen würden den gesamten Finanzplatz in Liechtenstein in Gefahr bringen.

Die aktuelle Meldung auf schwarzeschafe.li ist durch die handelnden Personen interessant: „Prinz gegen Prinz“

Ernst August Prinz von Hannover geht mit einer Strafanzeige gegen seinen Liechtensteiner Treuhänder vor. Der „Liechtensteiner Treuhänder“ ist niemand geringerer als Prinz Michael.

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein international anerkannter Finanzplatz der mit der FMA über eine starke Finanzmarktaufsicht verfügt. Auch im Fürstentum ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings ist Liechtenstein auch ein Platz für einige wenige, äußerst schwarze Schafe.

Immer wieder hat es der BSZ e.V. mit Fällen zu tun bei denen die involvierten Firmen ihren Sitz in Liechtenstein haben.

Viele Deutsche Anleger bringen dem Schweizer und Liechtensteiner Kapitalmarkt ein besonderes Vertrauen entgegen und erhoffen sich darüber hinaus auch höhere Renditen als im eigenen Land. Bei Betrugsfällen sind dann in der Regel auffällig viele deutsche Anleger betroffen.

Auch über Liechtensteiner Lebensversicherungsgesellschaften gehen immer wieder Beschwerden bei dem BSZ e.V. ein.

Der BSZ e.V. hat festgestellt, dass deutsche Anleger eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Fürstentum Liechtenstein mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems durchzuführen.

Der BSZ e.V. wird daher über seine Liechtensteinischen Partner, insbesondere auch unter Berücksichtigung nachstehend aufgeführter Spezialgebiete dieser Kanzlei, für mehr Rechtssicherheit für betroffene deutsche Anleger sorgen.




VERSICHERUNGSRECHT

Die Anwälte dieser Kanzlei sind auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechtes mit Spezialkenntnissen ausgestattet. In der Vergangenheit haben sie weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt. Die Anfechtungsmöglichkeiten eines Lebensversicherungsvertrages sind vielfältig. Sie reichen von falschen, frivolen Versprechungen bis zur mangelnden Belehrung über das Rücktrittsrecht. Mit wenigen Ausnahmen konnten sämtliche Prozesse zur vollsten Zufriedenheit der Klienten abgeführt werden.

BANKENHAFTUNG

Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Bankkunde und Bank entstehen naturgemäß Kommunikationsdefizite. Mitunter führt dies zu einem beträchtlichen Schaden für den Kunden. Mitunter halten sich Banken auch nicht an Vereinbarungen. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen Banken schlichtweg Fehler machen. Im Regelfall kommt ein Bankkunde nur dann zum Recht, wenn er zu Gericht schreitet. Jedenfalls ist es dieser Kanzlei in der Vergangenheit nur in einer verschwindenden Minderzahl der Fälle gelungen, eine Bank außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen

UNTREUE | VERUNTREUUNG | BETRUG
Liechtenstein ist ein Finanzplatz und ein Tax Heaven. In solchen Orten ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings sind solche Orte auch ein Platz für einige, äußerst wenige schwarze Schafe. Immer wieder haben diese Rechtsanwälte mit Betrugsfällen zu tun. In solchen Fällen ist grundsätzlich Eile geboten. Eile deshalb, weil sich das zur Seite gebrachte Vermögen rapid verringert.

STRAFVERFAHREN

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei vertreten grundsätzlich keine Straftäter, welche sich am Vermögen ihrer Kunden vergangen haben. Allerdings vertreten sie eine Vielzahl von Geschädigten im Strafverfahren als Privatbeteiligte (Nebenkläger). Angesichts der oft komplexen, intransparenten und schlecht dokumentierten Situationen ist es für die Staatsanwälte schwer, geschickte Betrüger zu fassen. Ein sachkundiger Anwalt ist in der Lage, im Strafverfahren Aspekte aufzuzeigen, welche zu einer Verurteilung in der Hauptsache und zu einer Verurteilung zum Geldersatz führen.

MASSENKLAGEN

Aufgrund des Supportes einer verbundenen Rechtsanwalt GmbH und einem eigens von der Kanzlei angestellten IT-Technikers sind die Rechtsanwälte in der Lage, eine große Anzahl von Geschädigten in einer Sache effizient zu vertreten. Es ist keine Seltenheit, dass sie über 1000 Geschädigte in einer Sache vertreten. Dies ist nur aufgrund des hohen Automatisierungsgrades und den Tools des Legal Tech möglich. Auch bei der Vertretung einer großen Anzahl von Geschädigten ist es der Kanzlei daher möglich, die Geschädigten stets auf dem Laufenden zu halten.

RECHTSSCHUTZ | PROZESSFINANZIERUNG

Aufgrund des niederen Zinsumfeldes sind die Gewinnmargen der Rechtsschutzversicherer jahrelang gesunken. Dies führt naturgemäß zu einer strengeren Liquidierungspraxis. Da die Kanzlei mit keiner Rechtsschutzversicherung irgendwelche Vereinbarungen hat, scheuen sich die Anwälte nicht, Rechtsschutzversicherer zu klagen, falls sie die Deckung für einen Rechtsstreit ablehnen. Die Rechtsanwälte und auch die in Kooperation mit ihnen stehende Rechtsanwalt GmbH, haben ständig mehr als 100 Rechtsschutzdeckungsprozesse behängen. Ein Großteil dieser Prozesse wird gewonnen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen ist ein Kunde oft in einem Dilemma. Er hat schon Geld verloren, soll nochmals Geld nachschießen, obwohl er nicht weiß, ob die Rechtsverfolgung zum Erfolg führt. Weiters tritt das Problem auf, dass ihn auch die Rechtsschutzversicherung im Stich lässt. Für diese Fälle bieten sich Prozessfinanzierer an. Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen sie das gesamte Prozesskostenrisiko.

Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

•Diese mit dem BSZ e.V. kooperierende Anwaltskanzlei in Liechtenstein gehört keiner Interessensvereinigung an.

•Sie hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken, Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung.

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Institutionen und Personen vollkommen konflikt- und kollisionsfrei. Aufgrund langjähriger Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als selbstständiger Anwalt hat der Kanzleiinhaber im Versicherungs-, Bankenrecht, aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen andere Personen entsprechendes Spezialwissen angeeignet.

Der Anwalt verfügt über ein Netzwerk von hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters kann jederzeit auf den Support der zahlreichen, ebenfalls spezialisierten Juristen seiner Kanzlei zurückgegriffen werden.

Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen diese Anwälte größten Wert auf Transparenz. Die Mandanten sind jederzeit über Art und Umfang der anwaltlichen Leistungen informiert.

Bei allen möglichen Varianten, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Wenn sich jemand einen Prozess nicht leisten kann oder will, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Die Kanzlei arbeitet mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen die Anwälte selbstverständlich auch für ihre Mandanten.

Für die Durchsetzung von Ansprüche wird somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Anmeldeformular

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Internet www.sammelklagen.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 20.02.2019 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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