Tillmann/Hauer: Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen und Verbraucher
(ots) - Deutschland will negative Brexit-Folgen für
Unternehmen und Verbraucher minimieren
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz über steuerliche und
weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
(Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG) abschließend beraten. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Matthias Hauer:
"Mit dem Gesetz treffen wir notwendige Regelungen im Steuer- und
Finanzmarktbereich zur Begleitung des Austritts des Vereinigten
Königreichs aus der EU. Und dies unabhängig davon, ob es einen
geregelten oder ungeregelten Brexit gibt.
Die Regelungen im Steuerrecht verhindern, dass allein der Brexit
für den Steuerpflichtigen nachteilige Rechtsfolgen auslöst. So wird
u.a. bei Riester-Verträgen nicht die schädliche Verwendung ausgelöst,
wenn Steuerpflichtige bei "Altverträgen" ihren Wohnsitz im
Vereinigten Königreich haben. Ebenso wird die Rechtsform der Limited
steuerlich fortgeführt, indem klargestellt wird, dass allein der
Brexit zu keiner Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven
führt.
Der Gesetzentwurf ermöglicht es der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Finanzmarktbereich, für
maximal 21 Monate nach dem Brexit-Zeitpunkt, Maßnahmen zur Vermeidung
von Nachteilen für die Funktionsfähigkeit oder die Stabilität der
Finanzmärkte bzw. zum Schutz der Versicherungsnehmer zu treffen. Wir
haben festgelegt, dass die BaFin bei der Erstanwendung die maximal
möglichen Fristen in der Regel nicht pauschal und in vollem Umfang
ausschöpft, sondern risikoorientiert vorgeht und auch mit der
Möglichkeit von Fristverlängerungen arbeitet. Die Bundesregierung
wird dem Finanzausschuss nach Ablauf von 12 Monaten über die von der
BaFin getroffenen Maßnahmen berichten."
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Datum: 20.02.2019 - 12:57 Uhr
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