Bremer Landgericht entscheidet gegen Volkswagen
Kläger gibt „Schummeldiesel“ gegen Kaufpreiserstattung zurück - Betroffene Autobesitzer können von der Entscheidung profitieren.
(IINews) - Das Landgericht Bremen hat in Sachen Abgas-Skandal ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das auch für andere betroffene Autobesitzer interessante Perspektiven eröffnet. Wie die hier berichtende Anlegerschutzkanzlei mitteilt, kann der Kläger sein Auto zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Das Landgericht in Bremen ist – anders als die Braunschweiger Richter - der Auffassung, dass Volkswagen unzulässige Manipulationssoftware eingesetzt hat, was eine Rückabwicklung des Kaufvertrages für die Kunden ermögliche.
Nach Angaben der Kanzlei welche den Kläger vertritt, können sich nun alle betroffenen VW-Besitzer in Bremen auf das aktuelle Urteil des Landgerichts berufen und die Rückabwicklung ihrer Kaufverträge verlangen. Das sei auch möglich, wenn sich die Halter bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossenen haben oder bislang noch gar nicht tätig geworden sind.
•„Verjährung tritt entgegen anderslautenden Berichten tatsächlich erst Ende 2019 ein“, sagt der hier berichtende Rechtsanwalt.
•Auch Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage sind nach seiner Ansicht sehr viel besser beraten, wenn sie nun individuell klagen.
„Je länger man wartet, umso mehr steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zur erstattenden Kaufpreis abgezogen wird - und die Entscheidung im Musterklageverfahren wird dauern.“ Zumal das auch für die Musterklage zuständige Braunschweiger Gericht kaum von seiner Linie zugunsten von Volkswagen abweichen wird und dann alle angeschlossenen Kläger dort leer ausgehen werden.
Geklagt hatte ein Schiffssachverständiger aus Bremerhaven, der im November 2012 einen Kaufvertrag für einen VW Tiguan bei einem Volkswagen-Händler abgeschlossen hatte. Das rund 44.000 Euro teure Fahrzeug mit dem 2-Liter-Dieselmotor vom Typ EA189 wurde im März 2013 ausgeliefert. Gut zweieinhalb Jahre später stellte sich heraus, dass die Software für die Motorsteuerung manipuliert war. Der Käufer verlangte daraufhin die Rückabwicklung des Kaufvertrages, was der Händler verweigerte. Nun muss er laut Rechtsanwalt den Wagen zurücknehmen und mehr als 33.300 Euro vom Kaufpreis erstatten.
In ihrer Urteilsbegründung fanden die Richter am Bremer Landgericht laut diesem Rechtsanwalt deutliche Worte.
„Ein Durchschnittskäufer dürfe darauf vertrauen, dass er sein Fahrzeug ungehindert im Straßenverkehr bewegen kann und dass der Hersteller die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat.“ In diesem Fall habe der Hersteller aber durch den Einsatz der Manipulationssoftware verhindert, dass der Käufer mit dem Auto die für die Zulassung erforderlichen und vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhalten kann, urteilten die Richter.
Der Händler hatte im Verfahren unter anderem argumentiert, der Mangel sei unerheblich und durch ein Software-Update zu beheben. Das ließen die Richter am Landgericht nicht gelten. Auch wenn die Beseitigung durch das Update lediglich rund 100 Euro koste, sei der Mangel deshalb keineswegs unerheblich. Entscheidend sei, dass durch die Manipulationssoftware eine Stilllegung des Fahrzeuges durch das Kraftfahrtbundesamt drohe.
Weiter stellen die Richter laut dem Rechtsanwalt fest, dass auch eine sogenannte Nacherfüllung, also das nachträgliche Aufspielen des Software-Updates, für den Kläger unzumutbar sei, da eben auch die zur angeblichen Nachbesserung eingesetzte Software von VW entwickelt worden ist. „Bei dieser Sachlage habe der Käufer zu Recht kein Vertrauen mehr zu seinem Vertragspartner und deshalb ein Recht auf Rücktritt.“
VW zeige bislang auch keine Einsicht zuzugestehen, dass millionenfach Manipulationssoftware verwendet worden sei und dadurch Millionen Käufer geschädigt worden sind.
Die hier berichtenden Rechtsanwälte führen in Sachen Abgas-Skandal bereits eine Vielzahl von Klagen gegen VW und andere Hersteller. Etliche Verfahren sind dabei bereits zu Gunsten der Autobesitzer abgeschlossen worden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 19.02.2019 - 15:38 Uhr
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