EU-Bürokratie: Neue Hürden für Dienstreisen ins EU-Ausland (FOTO)
(ots) -
Die Mittelständler sind verärgert: Wenn ein Mitarbeiter über die
Grenze ins EU-Ausland zur Dienstreise aufbrechen muss, hat er künftig
das Entsendeformular A1 mitzunehmen. Damit weist er auf Verlangen
nach, dass er in Deutschland Beiträge zur Sozialversicherung, vor
allem in die Krankenversicherung, zahlt. Seit 1. Januar 2019 sind die
Arbeitgeber zu dem elektronischen Verfahren verpflichtet, bis 30.
Juni kann ausnahmsweise noch die Papierform genutzt werden.
Die LKR kritisiert, dass diese Bürokratie insbesondere für den
Mittelstand völlig unpraktikabel ist und grenzüberschreitendes
unternehmerisches Engagement innerhalb der EU behindert. Bei
mehrmonatigen Entsendungen mag das sinnvoll sein. Nicht jedoch bei
kurzen Grenzüberschreitungen, beispielsweise von wenigen Stunden.
Auch hier verlangen die jetzigen Regelungen, dass ein Arbeitgeber
mindestens 3 Tage vor Antritt der Dienstreise seines Mitarbeiters den
Antrag für das Entsendeformular A1 stellen muss. Reist ein
Beschäftigter z.B. in die Niederlande und anschließend weiter nach
Belgien, so muss sein Arbeitgeber sogar für beide Länder gesondert
dieses Formular beantragen. Eine akute Dienstreise, die erst 1 oder 2
Tage vor der Abreise erforderlich wird, ist so gar nicht mehr
möglich.
Wer meint, die Vorschrift, die bisher sowieso kaum jemand kennt,
müsse man nicht ernst nehmen, liegt falsch: vor allem in Österreich
und Frankreich wird beispielsweise in Hotels oder an Tankstellen
geprüft, ob ein Reisender das Entsendeformular A1 mit sich führt. Ist
das nicht der Fall, werden Verwarnungsstrafen fällig.
Die LKR setzt sich dafür ein, dieser übermäßigen Bürokratie ein
Ende zu setzen. Der aufwendige Nachweis A1 ist nicht verhältnismäßig.
Im Zeitalter der Globalisierung müssen innerhalb der EU zeitnahe
Meetings auch grenzüberschreitend möglich sein.
Pressekontakt:
Johannes Willi Knaup
Geschäftsstelle Paderborn
Giersmauer 1
33098 Paderborn
Tel.: +49 (0) 171 2064422
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Datum: 19.02.2019 - 11:00 Uhr
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