Krankenkassen erstatten manche rezeptfreien Arzneimittel - vor allem für Schwangere (FOTO)
(ots) -
Von den 109 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten 76
ihren Versicherten freiwillig bestimmte rezeptfreie Arzneimittel.
Davon profitieren vor allem Schwangere, die bei 41 Krankenkassen ihre
Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid unter
bestimmten Bedingungen als Satzungsleistung erstattet bekommen.
Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Basis einer
aktuellen Auswertung hin. Während rezeptpflichtige Arzneimittel
normalerweise per Sachleistungsprinzip von den Krankenkassen
erstattet werden, müssen die Versicherten rezeptfreie Medikamente
üblicherweise privat bezahlen. Ausnahmen gibt es vor allem für
Minderjährige.
"Mit ihren freiwilligen Satzungsleistungen wollen sich die
Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander profilieren", sagt
DAV-Selbstmedikationsbeauftragter Stefan Fink: "Im Bereich der
Selbstmedikation können sich daraus sinnvolle Angebote für einzelne
Patientengruppen ergeben. Die Apotheker beraten die Patienten zu
diesen Arzneimitteltherapien und Alternativen dazu. Rezeptfreie
Arzneimittel sind genauso wirksam wie rezeptpflichtige, und der
Schutz vor Fehlgebrauch oder gar Missbrauch hat oberste Priorität."
Apotheker Stefan Fink rät allerdings dringend dazu, im Vorhinein
die genauen Erstattungsbedingungen der eigenen Krankenkasse zu
prüfen: "Meist definiert die Kasse die Art der erstattungsfähigen
Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und fordert
eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts. Zusammen mit
der Quittung aus der Apotheke sollte der Patient das Grüne Rezept bei
seiner Krankenkasse einreichen und die Erstattung beantragen."
Eine Liste mit erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln von
Krankenkassen ist abrufbar unter http://ots.de/aIKh6A
Weitere Informationen unter www.abda.de
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Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de
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Datum: 19.02.2019 - 10:35 Uhr
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