Karnevalskostüme für Kleinkinder: Verschluckbare Teile und Schnüre vermeiden / TÜV Rheinland: Auf CE-Kennzeichnung achten / Kostüme vor dem ersten Tragen waschen
(ots) - Cowboy und Fee, Prinzessin und Indianer: Farbenfrohe
Outfits sind gerade für kleine Kinder in der fünften Jahreszeit
Pflicht. Beim Kauf gilt es für Eltern, besonders auf die Details zu
achten. "Kostüme für Kinder bis 14 Jahre müssen eine CE-Kennzeichnung
aufweisen, da sie als Spielzeug gehandelt werden", sagt Hubert
Mederer, Experte für Spielzeugprüfung bei TÜV Rheinland. Mit dem
CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass sein Produkt die in der EU
geltenden Vorschriften einhält. Ein spezielles Prüfzeichen für
Karnevalkostüme gibt es nicht.
Keine Kordeln mit dreidimensionalen Verzierungen
"Chemikalien, Produktionsrückstände oder Konservierungsstoffe
können, wie bei allen Kleidungsstücken, auch in Karnevalskostümen
stecken", weiß Hubert Mederer. Wer auf Nummer sicher gehen will,
wäscht deshalb neue Textilien vor dem ersten Tragen. An der
Verkleidung für Kleinkinder dürfen keine verschluckbaren Teile wie
beispielsweise lockere Knöpfe oder Pailletten und Perlen vorhanden
sein. Das gleiche gilt für lange Schnüre, Fransen und Kordeln. "Am
besten beim Kauf schon sicherstellen, dass vor allem im Kopf-, Hals-
und Brustbereich keinerlei Kordeln herabhängen. Auch am übrigen
Kostüm sollten nur kurze Kordeln ohne dreidimensionale Verzierungen
wie Kordelstopper abstehen", so der TÜV Rheinland-Experte. Damit
könnten Kinder in den Spalten von Spielplatzgeräten oder in Türen von
anfahrenden Fahrzeugen hängen bleiben und sich verletzen.
Accessoires ohne Haken
Auch Eltern sollten sich vergewissern, dass Diademe, Säbel oder
Sheriff-Sterne keine scharfen Ecken und Kanten besitzen, um
Verletzungen auszuschließen. Das Zubehör muss möglichst bruchsicher
sein, handelt es sich um ein Holzprodukt, sollten Eltern auf eine
glatte Oberfläche ohne Splitter achten.
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Datum: 15.02.2019 - 10:00 Uhr
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