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Tod von Daniel H. in Chemnitz: Ging es um Kokain?

ID: 1696465


(ots) - Mehr als fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod des
35-jährigen Daniel H. am Rande des Chemnitzer Stadtfestes werden
jetzt neue Details über den mutmaßlichen Tatablauf aus der
Anklageschrift bekannt. Nach Informationen von NDR, WDR, MDR und SZ
könnte es bei dem tödlichen Streit um Kokain gegangen sein. Der
Hauptverdächtige Farhad A. soll unter Drogeneinfluss gestanden haben,
aber auch Daniel H. soll Kokain konsumiert haben. Die Anklage stützt
sich offenbar im Wesentlichen auf einen Belastungszeugen, der
mittlerweile bedroht werden soll. Viele Fragen konnten die Ermittler
scheinbar bislang nicht klären. Der tödliche Vorfall am 26. August
2018 hatte in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher
Demonstrationen ausgelöst, die bundesweit für Aufsehen sorgten.
Farhad A. ist seit der Tat auf der Flucht.

Nach einer Zeugen-Aussagen soll der Hauptverdächtige Farhad A. in
der Tatnacht unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben. Gegen 3
Uhr nachts soll er das spätere Opfer Daniel H. angesprochen und nach
einer "Karte" gefragt haben. Dabei soll er sich mit einem Finger an
die Nase gefasst und hörbar eingeatmet haben, also offenbar
Kokainschnupfen vorgespielt haben. Beim Opfer Daniel H. soll die
Rechtsmedizin ebenfalls Kokainkonsum in kleinen Mengen festgestellt
haben. Ob sich Täter und Opfer kannten, hat die Polizei offenbar
nicht klären können.

Farhad A. habe Daniel H. umarmt und etwas mit ihm besprochen. Nach
Informationen von NDR, WDR, MDR und SZ sei es dabei zu einem Streit
gekommen, in dessen Folge Farhad A. zu Boden ging. Der syrische
Flüchtling Alaa S. sei Farhad A. daraufhin zur Hilfe geeilt und
gemeinsam hätten sie dann Daniel H. mit jeweils einem Messer
attackiert. Ob der nun angeklagte Alaa S. aber tatsächlich ein Messer
bei sich hatte, erscheint strittig.

Die Polizei fand nur ein Messer, darauf waren DNA-Spuren des




späteren Opfers Daniel H. Nach Informationen von NDR, WDR, MDR und SZ
sollen sich auf diesem Messer keine Spuren des angeklagten Alaa S.
finden. Die Obduktion soll kein eindeutiges Ergebnis in der Frage
erbracht haben, ob bei der Tat ein oder zwei Messer verwendet wurden.

Alaa S. bestreitet die Tat. Belastet wird er durch die Aussagen
eines Zeugen. Strittig scheint allerdings, was der Zeuge genau
beobachtet haben will und was er der Polizei schilderte. Er soll 50
Meter vom Tatort entfernt gestanden haben. Ein Messer habe er nicht
gesehen, so der Zeuge, aber Schlagbewegungen. Die Dolmetscher jedoch,
die seine Aussage gegenüber der Polizei übersetzten, sagen, er habe
in seinen ersten Aussagen ausdrücklich von "Stechen" gesprochen. Das
allerdings bestreitet der Zeuge heute energisch. Er habe nicht von
Stichen gesprochen, sondern immer nur von Schlägen. Dennoch belastet
der Zeuge den inhaftierten Alaa S. schwer. Alaa S. habe an dem
Angriff gegen Daniel H. teilgenommen, soll er ausgesagt und ihn auf
Fotos identifiziert haben.

Daraufhin soll der Zeuge unter Druck gesetzt worden sein. Nach
Informationen von NDR, WDR, MDR und SZ hat er bereits im September
Anzeige bei der Polizei erstattet. Bekannte von Alaa S. hätten ihn an
seiner Arbeitsstelle aufgesucht und ihm ausgerichtet, dass er im Sarg
in seine Heimat zurück geschickt werde. Unter anderem sei er mit
einem Stuhl geschlagen worden. Er lebe in große Angst und Panik.
Derzeit liegt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Alaa S. beim
Landgericht in Chemnitz, das nach Angaben einer Sprecherin in den
kommenden Tagen entscheiden wird, ob es die Anklage zulässt und den
Prozess im März eröffnet.

Nach Informationen von NDR, WDR, MDR und SZ hat eine Anwältin von
Alaa S. die Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland
beantragt. Ihrer Ansicht nach sei die öffentliche Sicherheit
gefährdet, wenn der Prozess in Sachsen, Thüringen oder Brandenburg
eröffnet werde. Sie befürchtet, dass es zu "massiven Protestaktionen"
kommen könnte, wenn der Prozess wie geplant in Chemnitz stattfinde.
Rechte Gruppierungen und Parteien würden den Prozess gegen den
tatverdächtigen syrischen Flüchtling Alaa S. dazu benutzen, Wahlkampf
für die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Brandenburg zu betreiben.
Die Anwältin wollte sich auf Anfrage nicht äußern, ebenso wenig wie
Oliver Marson, der Pflichtverteidiger von Alaa S.



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Datum: 13.02.2019 - 18:04 Uhr
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