Deutsche Umwelthilfe undökologischer Verkehrsclub VCD erzielen Erfolg für die Saubere Luft in Wiesbaden - Hessische Landeshauptstadt setzt die Verkehrswende um
(ots) - Das seit vier Jahren laufende Gerichtsverfahren für
"Saubere Luft" in Wiesbaden konnte durch den vergangene Woche
vorgelegten Luftreinhalteplan als erledigt erklärt werden - Der
Luftreinhalteplan enthält das bundesweit bisher ehrgeizigste
Maßnahmenpaket für eine Verkehrswende - Deutsche Umwelthilfe und
ökologischer Verkehrsclub VCD klagten auf schnellstmögliche
Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts - Prognosen lassen
erwarten, dass dies mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket und ohne
Diesel-Fahrverbote gelingt - Kläger werden Umsetzung der Maßnahmen
und ihre Wirksamkeit kontrollieren - Zufahrtsbeschränkungen für
Diesel-Pkw zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts bleiben die
letzte wirksame Maßnahme
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am heutigen Mittwoch über die
Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen
Verkehrsclub VCD für "Saubere Luft" in der hessischen
Landeshauptstadt verhandelt (4K 1756/15.WI). Die internationale
Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für "Saubere
Luft" der DUH.
Das Land Hessen hatte wenige Tage vor der heutigen Verhandlung den
geforderten und gegenüber dem im Dezember 2018 von Klägern wie
Gericht für ungenügend bezeichneten Luftreinhalteplan nachgebessert.
Mit dem nun rechtskräftig verabschiedeten enthaltenen umfangreichen
Maßnahmenpaket, das deutlich über bisherige Ankündigungen hinausgeht,
die noch vor einigen Wochen diskutiert wurden, ist es nach allen
derzeit vorhandenen Prognosen möglich, dass der Grenzwert für
Stickstoffdioxid 2020 eingehalten wird. Im Jahr 2019 wird es bei
Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen danach nur noch zu geringen
Grenzwertüberschreitungen auf wenigen Straßenmetern kommen, im Jahr
2020 wird der Grenzwert in der gesamten Stadt eingehalten.
Die DUH und der VCD begrüßen das im jüngst aktualisierten
Luftreinhalteplan verankerte Maßnahmenpaket, das zur Einhaltung des
Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel führt.
Die Einwohner in Wiesbaden können somit so schnell wie möglich
saubere Luft atmen.
Zu den Maßnahmen zählen die Hardware-Nachrüstung bzw. die
Elektrifizierung der Busflotte in 2019, Hardware-Nachrüstungen in der
kommunalen Fahrzeugflotte, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung
in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Park&Ride-Flächen am
Stadtrand. Der öffentliche Nahverkehr wird durch mehrere neue
Busspuren sowie Ausweitungen von Buslinien und Busneuanschaffungen
massiv gestärkt. Hinzu kommt ein ausgedehntes Radwegenetz für den
gesamten Stadtbereich und schließlich ein 365-Euro Nahverkehrsticket
für Wiesbaden.
Richter Rolf Hartmann appellierte am Ende der Verhandlung an die
Dieselfahrer, ihrer Verantwortung nachzukommen und zur Verbesserung
der Luft in Wiesbaden auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.
Die Prognosen im Luftreinhalteplan würden nur Realität, wenn die neu
geschaffenen Angebote wie Verbesserungen beim ÖPNV und Radverkehr
auch genutzt werden.
Das Land Hessen hat den Anspruch der klagenden Verbände nach einem
Luftreinhalteplan, der alle Maßnahmen enthält, mit denen der
Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird, erfüllt. Die Kläger
konnten den Rechtsstreit somit für erledigt erklären. Da die Klage in
der Sache erfolgreich war und sich DUH und VCD durchgesetzt haben,
trägt das Land Hessen die Kosten des Rechtsstreits.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir sind mit
dem Ergebnis mehr als zufrieden. Der vom Land Hessen und der
Landeshauptstadt Wiesbaden vorgelegte Luftreinhalteplan ist der
Beste, den wir bisher gesehen haben. Der Plan kann ein Vorbild für
andere Städte in Deutschland sein, die wie die hessische
Landeshauptstadt nur eine geringe Überschreitung der NO2-Grenzwerte
zeigen. Wiesbaden hat deutlich gemacht, dass sie den Anspruch ihrer
Bürger auf saubere Luft und damit den Gesundheitsschutz insbesondere
für Kinder, chronisch Kranke und Asthmatiker ernst nehmen und eine
Verkehrswende wirklich wollen."
Der Geschäftsführer des VCD Hessen, Heiko Nickel, ergänzt: "Mit
dem jetzt vorgelegten Luftreinhalteplan für Wiesbaden kann die
Verkehrswende vor Ort gelingen. Wichtig ist nun, dass alle Maßnahmen
weiter zügig umgesetzt werden. Die Einführung des 365-Euro-Tickets
für den öffentlichen Nahverkehr in Wiesbaden ab dem 1. Januar 2020
sowie die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung sind wichtige
Schritte für saubere Luft in der Stadt. Zusätzlich braucht es jedoch
auch die sofortige Hardware-Nachrüstung schmutziger Diesel auf Kosten
der Autoindustrie."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
sagt: "Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein rechtlicher Weg.
Dies ist die Lehre aus Wiesbaden. Warum es dazu allerdings erst
jahrelanger Prozesse bedurfte, verstehe ich nicht."
Ugo Taddei von der internationalen Umweltrechtsorganisation
ClientEarth sagt: "Um die Luftbelastung zu mindern und die
Verkehrswende voranzubringen, genügt es nicht, nur gegen die
schmutzigsten Fahrzeuge vorzugehen - der Ansatz muss ganzheitlich
sein. Genau das sehen wir beim neuen Luftreinhalteplan von Wiesbaden.
Über den Ausbau der Radwege bis zu sauberem öffentlichen Nahverkehr
wird sich Wiesbaden zum Wohle der Einwohner verändern. Es ist
wichtig, dass die Menschen Unterstützung erhalten, während sich die
Städte zu sauberen, lebenswerten Orten wandeln. Deshalb müssen die
Behörden Hardware-Nachrüstungen für Diesel-Pkw auf Kosten der
Hersteller durchsetzen. Die Menschen haben sich ihre Autos in gutem
Glauben gekauft, ohne von dem drohenden Gesundheitsrisiko zu wissen.
Sie dürfen jetzt unter keinen Umständen ein zweites Mal für die
Fehler der Automobilindustrie zahlen müssen."
Hintergrund:
DUH und VCD hatten die Klage 2015 gegen das Land Hessen
eingereicht. An beiden offiziellen verkehrsnahen Messstationen in
Wiesbaden wurde 2018 der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40
µg/m³ überschritten. An der Schiersteiner Straße lag der
Jahresmittelwert bei 47 µg/m³. Die Messstation an der Ringkirche
ermittelte für 2018 einen NO2-Wert von 48 µg NO2/m³. An weiteren
Orten im gesamten Stadtgebiet ermittelte die DUH mit ihrer Citizen
Science-Messaktion "Decke auf, wo Atmen krank macht" 2018 ebenfalls
NO2-Werte deutlich oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.
NO2 ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA
hat im Oktober 2018 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung
mit jährlich 13.100 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland
beziffert. Schmutzige Diesel-Pkw tragen außerdem wesentlich zu mehr
als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma bei.
Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die
Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass
bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit
437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000
Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.
Derzeit führt die DUH Verfahren für "Saubere Luft" in 35 Städten.
Links:
Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf, wo Atmen
krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/
Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft":
https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
Heiko Nickel, Geschäftsführer VCD Hessen
0151 20153300, landespolitik(at)vcd-hessen.de
Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
+44 203 030 5951, ebaker(at)clientearth.org
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
VCD-Pressestelle:
Almut Gaude, Pressesprecherin
030-280351-12, presse(at)vcd.org
www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband
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Datum: 13.02.2019 - 14:41 Uhr
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