In den Schnee nur mit der richtigen Bereifung / Welche Vorschriften für die Winterausrüstung im Ausland gelten (FOTO)
(ots) -
Perfekte Pisten für Wintersportler gibt es nicht nur in
Österreich, Frankreich, Italien oder in der Schweiz: Auch Länder wie
die Slowakei, Bulgarien oder Spanien bieten gute
Wintersportbedingungen. Der ADAC hat die Ausrüstungsvorschriften für
Winterreifen und Schneeketten in elf wichtigen Reiseländern
zusammengestellt.
Wer etwa nach Norwegen in den Skiurlaub fährt, muss dort nicht
zwingend mit Winterreifen unterwegs sein. Sollten aber winterliche
Straßenverhältnisse herrschen, dann müssen Autos mit Sommerreifen mit
Schneeketten ausgerüstet sein. Andernfalls droht ein Bußgeld ab etwa
80 Euro. In Spanien und Polen hingegen gibt es weder eine
Winterreifen- noch eine Schneekettenpflicht für Pkw.
In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich,
jede Provinz kann selbst über Regelungen entscheiden. In weiten
Teilen Italiens gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
Allerdings kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig
angezeigt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. In Südtirol dürfen
Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein
und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis
15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht
diese von 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss
mit Bußgeldern zwischen 41 und 335 Euro rechnen.
Wer also in Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist,
sollte sich vorher über die gelten Bestimmungen informieren und
gegebenenfalls Winterreifen aufziehen oder Schneeketten in den
Kofferraum packen.
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Datum: 11.02.2019 - 11:15 Uhr
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