Bewegungseinheiten im Schulunterricht
Zappeln und Springen hilft beim Lernen
(IINews) - sup.- Früher streng verboten, heute aus gutem Grund erwünscht: Sportliche Aktivitäten im Klassenzimmer unterbrechen derzeit zumindest an einigen Schulen im Raum Hannover regelmäßig den Unterricht. Hintergrund ist eine Studie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Dabei wird die Wirkung untersucht, die das gemeinsame Ausleben des Bewegungsdrangs durch einige Minuten Zappeln, Springen und Hüpfen auf die physische und psychische Leistungsfähigkeit der Schüler hat. "Diese kleinen Bewegungseinheiten im Unterricht zielen darauf ab, die Konzentrationsfähigkeit zu verbessern und ein besseres Lernklima zu schaffen", erläutern die Sportmediziner der MHH. Regelmäßige körperliche Aktivitäten von Kindern schützen vor Übergewicht und gelten als wichtige Präventionsmaßnahme gegenüber Risikofaktoren, die zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Praktische Anregungen, wie Eltern einen bewegungsintensiven Lebensstil auch im außerschulischen Bereich fördern können, bieten beispielsweise die Ratgeber-Portale www.pebonline.de oder www.komm-in-schwung.de.
Themen in diesem Fachartikel:
bewegungseinheiten
schulunterricht
mhh
bewegungsdrang
konzentrationsf-higkeit
pr-ventionsma-nahme
risikofaktoren
www-pebonline-de
www-komm
in
schwung-de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Supress
Redaktion Andreas Uebbing
Supress
Andreas Uebbing
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de
Datum: 11.02.2019 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1695445
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Uebbing
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/555548
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 80 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bewegungseinheiten im Schulunterricht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Supress (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).