Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil zur Sozialbindung
(ots) - Der BGH hat aber jetzt noch auf ein anderes
Instrument der Kommunen hingewiesen: Wenn Städte den freien
Wohnungsunternehmen dauerhafte soziale Verpflichtungen auferlegen
wollen, dürfen sie ihre Grundstücke einfach nicht verkaufen.
Stattdessen sollten sie den Baugesellschaften ein Erbbaurecht
einräumen. Die Wohnungsfirmen erwerben in solchen Fällen zwar das
Eigentum an dem Haus, das sie bauen. Die Kommune kann ihnen jedoch
soziale Auflagen machen und am Ende des vereinbarten Zeitraums - oft
sind das 99 Jahre - geht das Gebäude sogar in kommunales Eigentum
über. Über diesen Hinweis sollten Kommunalpolitiker verstärkt
nachdenken.
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Datum: 08.02.2019 - 18:37 Uhr
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