Rheinische Post: Kommentar /
Stringentes Urteil zum Kindergeld
= VON ANTJE HÖNING
(ots) - Für manche ist es ein großes Ärgernis: Da
kommen EU-Ausländer nach Deutschland, arbeiten nicht und beziehen
üppiges Kindergeld, das sie ins arme Heimatland schicken, wo die
halbe Großfamilie davon lebt. Europa verkehrt? Nein, Europa
stringent. Und so bestätigte der Europäische Gerichtshof die geltende
Praxis. Man muss eben zwischen den Sicherungssystemen unterscheiden.
Auf der einen Seite stehen Lohnersatzleistungen: In Deutschland
bekommt Arbeitslosengeld I nur, wer Beiträge in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Auf der anderen Seite steht
das Kindergeld als einkommensunabhängige Familienleistung. Dem Staat
ist jedes Kind grundsätzlich gleich viel wert, unabhängig davon, ob
die Eltern Vorstände, Pförtner oder Arbeitslose sind. Und unabhängig
davon, ob sie hier, im britischen Internat oder in den Karpaten
leben. Dennoch hat Österreich unlängst die Höhe des Kindergelds von
den Lebenshaltungskosten des Landes abhängig gemacht, in dem das Kind
lebt. Das fordern CSU und AfD auch für Deutschland. Die politischen
Motive des Vorstoßes sind durchschaubar, gegen EU-Regeln verstößt er
trotzdem. Deshalb hat die EU ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen
Österreich eingeleitet. Zurecht, wie nun das Gericht bestätigt.
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Datum: 07.02.2019 - 21:18 Uhr
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