Piraten Niedersachsen fordern sofortige Beendigung von Section Control
(ots) - In einem am 05.02. veröffentlichten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts stellte dieses für die Länder Hessen und
Baden-Württemberg die Verfassungswidrigkeit von automatischem
Kennzeichenabgleich für Fahndungsmaßnahmen fest.[1] Dr. Patrick
Breyer, Datenschutzexperte und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur
Europawahl, hatte bereits angekündigt, eine Klage gegen die
Abschnittskontrolle führen zu wollen.[2] Er sieht sich in seiner
Haltung bestätigt:
"Massenhaft alle Autos zu fotografieren und zu scannen, nur um
Knöllchen gegen wenige Temposünder zu verhängen, ist völlig
unverhältnismäßig. Deswegen kann es auch die von der
Landesdatenschutzbeauftragten geforderte gesetzliche Grundlage für
"Section Control" nicht geben. Die herkömmlichen
Geschwindigkeitsmessungen fotografieren nur Raser, sind
kostengünstiger und viel zuverlässiger. Wenn Niedersachsen seine
"Section Control"-Pläne jetzt nicht endgültig einstampft, werden wir
Piraten mit einer Unterlassungsklage nachhelfen. Die Klageschrift
liegt bei mir schon auf dem Tisch."[3]
Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der Piraten Niedersachsen
und von der Abschnittskontrolle betroffen, macht klar:
"Dieses Urteil muss Signalwirkung für Niedersachsen haben. Und die
Testphase für "Section Control" ist sofort abzubrechen. Denn ob nun
verdeckt oder offen, informationelle Selbstbestimmung hängt nicht von
der Sichtbarkeit einer Kamera ab. Diesem feuchten Traum aller
Überwachungsfetischisten von der totalen Überwachung sollte mit
diesem Urteil klar werden, dass das Aufstellen von Kameras allüberall
endlich ein Ende haben muss. Aber da die herrschende Politik
anscheinend zur Zeit immer erst durch Gerichte in ihre Schranken
gezwungen werden kann, müssen auch wir Piraten diesen Weg gehen.
Daher stehe ich als Betroffener als Kläger für die Beendigung der
Section Control vor dem Verwaltungsgericht Hannover zur Verfügung.
Wäre es nicht so traurig, diesen Weg beschreiten zu müssen, könnte
man sich darüber freuen, ein solches nun sicher zu gewinnen
erscheinendes Verfahren zu führen."
Quellen:
[1] Urteil des Bundesverfassungsgerichts http://ots.de/WNn2r1
[2] Section Control auf der B6 http://ots.de/UXJNbH
[3] Forderung der Landesdatenschutzbeauftragten http://ots.de/OHKvK2
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Thomas Ganskow
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Datum: 07.02.2019 - 15:17 Uhr
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