Hebammenverband nimmt Stellung zur Einbeziehung der Hebammen in das TSVG / Zugang zu Hebammenhilfe verbessern
(ots) - Die Situation rund um die Geburtshilfe,
insbesondere der Hebammenmangel, muss dringend verbessert werden. Die
Bundesregierung plant aktuell im Rahmen des Terminservice- und
Versorgungsgesetzes (TSVG) eine Veröffentlichung der Daten von
Hebammen aus den Vertragspartnerlisten der Krankenkassen. Dies führt
nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung für werdende Mütter und
Familien. Eine bloße Veröffentlichung von Daten wird den
Hebammenmangel nicht beheben. Eine sinnvolle Einbeziehung in das TSVG
sollte aus Sicht des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV)
zumindest geeignete zentrale Onlineangebote unterstützen, um freie
Betreuungskapazitäten mit geringem Zeitaufwand anbieten und abrufen
zu können. Ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte sollten Hebammen eine
Vergütung erhalten, wenn sie freie und möglicherweise zusätzliche
Kapazitäten über die Vermittlungsstellen anbieten. Eine
Veröffentlichung von privaten Kontaktdaten von Hebammen ist
datenschutzrechtlich fragwürdig und sollte nicht erfolgen.
"Hebammen sind auffindbar in zahlreichen Veröffentlichungen.
Eltern finden häufig schwer Hebammenhilfe, weil eben nicht
ausreichend Hebammen Leistungen für den stark gestiegenen Bedarf
anbieten können", so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des
Deutschen Hebammenverbands e. V. Eine zusätzliche Veröffentlichung
der Daten der Gesetzlichen Krankenkassen aus der
"Vertragspartnerliste" wird den Hebammenmangel nicht beheben. Statt
einer reinen Auflistung von Kontaktdaten von Hebammen wäre aus Sicht
des DHV eine tatsächliche Vermittlung zwischen werdenden Eltern und
Hebammen in Anlehnung an das Modell Terminservicestellen zielführend.
Da der Deutsche Hebammenverband bereits eng mit den Krankenkas-sen
bei der Erstellung und Verwaltung der Vertragspartnerliste
zusammenarbeitet, wäre es sinnvoll, die Koordination und Umsetzung
einer solchen zentralen Vermittlungsstelle beim DHV anzusiedeln.
Analog zu der schon bisher im Entwurf des TSVG vorgeschlagenen
Vergütungsverbesserung für Arzttermine sollten auch wirksame
Vergütungsanreize für Hebammen festgelegt werden, die freie und
möglicherweise zusätzliche Kapazitäten über die Vermittlungsstellen
anbieten. Im Unterschied zu den meisten ärztlichen Leistungen
beschränkt sich die Leistung der Hebammen nicht auf einen relativ
kurzen Zeitraum, sondern beinhaltet eine komplexe Betreuung der Frau
und des Kindes. Hier fordert der DHV einen Zuschlag von 50 Euro für
die Hebamme bei der erfolgreichen Vermittlung von freien Kapazitäten
über die Vermittlungsstelle mit einem Zuschlag, wenn Geburtshilfe
erfolgt.
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Datum: 07.02.2019 - 11:48 Uhr
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