Valentinstag: verliebt, verlobt, versichert? (FOTO)
(ots) -
In der gemeinsamen Wohnung können sich Pärchen nicht nur den
Abwasch teilen, sondern auch die Versicherungen - so funktioniert''s!
Viele Verliebte nehmen den Valentinstag gerne zum Anlass für einen
kleinen Liebesbeweis. Ein größerer Schritt hingegen - zum Beispiel
eine gemeinsame Wohnung - ist offenbar weniger en vogue: Umfragen
zufolge leben viele Paare heute getrennt. Die einen führen
gezwungenermaßen eine Fernbeziehung, weil sie Jobs in verschiedenen
Städten haben. Die anderen entscheiden sich bewusst dafür, in zwei
Wohnungen zu leben, meist am selben Ort. Dieses Beziehungsmodell
nennt sich LAT, "Living Apart Together", übersetzt: "getrennt
zusammen leben". Paare erhoffen sich davon mehr Freiheiten, mehr
Selbstverwirklichung, bessere Rückzugsmöglichkeiten und weniger
Streit über lästige Haushaltsdinge.
Ein gemeinsamer Haushalt kann nicht nur stärker zusammenschweißen,
sondern zudem finanzielle Vorteile mit sich bringen: "Wenn sich Paare
dafür entscheiden zusammenzuziehen, ist ein gemeinsamer
Versicherungscheck vielleicht nicht sonderlich romantisch, lohnt aber
auf alle Fälle", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung
(DVAG). "Versicherungspolicen können zusammengelegt,
Beitragszahlungen reduziert und das Gesparte in andere Dinge
investiert werden." Statt etwa zwei Single-Versicherungen zu
bezahlen, genügt bei einigen Versicherungen nämlich ein einziger
Vertrag. Wichtig dabei: Der fortgeführte Versicherungsvertrag muss
entsprechend erweitert werden.
Mit dem Einzug in die gemeinsame Wohnung können bei privaten
Haftpflichtversicherungen alle Bewohner in einer einzigen Police
abgesichert werden. "Das Zusammenlegen der Haftpflichtversicherungen
ist eine clevere Möglichkeit, um Geld zu sparen", so die
Vermögensberater der DVAG. Ein Nachteil entsteht dadurch übrigens
nicht. Denn Paare können ohnehin untereinander keinen Schadensersatz
beanspruchen, sobald sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Empfehlenswert ist, die Versicherungsverträge vor einer Kündigung
mithilfe eines Experten zu prüfen und gemeinsam die beste Lösung zu
finden.
Auch bei der privaten Hausratversicherung genügt bei einem
zusammengelegten Hausstand eine gemeinsame Police. "Bestehen zwei
Versicherungsverträge, können diese ab dem Tag des Einzugs auf einen
einzigen reduziert werden", erklären die Vermögensberater der DVAG
und betonen hierzu: "Wichtig ist, hier noch mal sicherzustellen, dass
keine Unterversicherung besteht." In dem gemeinsam genutzten Vertrag
sollten also nicht nur beide Namen eingetragen sein, sondern
unbedingt auch die Versicherungssumme der Wohnfläche, die dem
Besitzstand entsprechend angepasst werden muss. Die meisten
Hausratversicherungen kalkulieren mit einer Versicherungssumme von
etwa 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Gut zu wissen: Ehe- oder Lebenspartner haben beim Zusammenziehen
ein Sonderkündigungsrecht bei den Altverträgen, das heißt, sie müssen
nicht die üblichen Kündigungsfristen einhalten.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
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umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
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Datum: 06.02.2019 - 15:13 Uhr
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