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Neues Outfit für Versicherungskennzeichen / Stichtag: 1. März - Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen (FOTO)

ID: 1694293


(ots) -
Tipps für den Alltag

Grün ist die Farbe des Jahres 2019: Ab 1. März müssen alle
Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes
Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist
wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht
sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn
es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später
kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen
Nutzungszeitraum. Wer erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf
sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden
Verkehrsjahrs. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der
Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in
Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt:
Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere
bei Personenschäden. Wird z.B. ein gut verdienender, junger
Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des
Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind
Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Im Bereich der
Kleinkrafträder bietet die HUK-COBURG eine
Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen EUR Versicherungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 37 EUR und die
Teilkasko-Versicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung ab 26 EUR an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds oder
Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte
dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht
schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Weniger bekannt ist, dass es Pedelecs gibt, die ein
Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs.




Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei
einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und
die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt. Hier bietet die
HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen EUR
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 29
EUR und die Teilkasko-Versicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung bei
Totalentwendung) ab 29 EUR an.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
Mail: karin.benning(at)huk-coburg

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 06.02.2019 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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