Sekt oder Selters: die „Revolution“ von LUUV ist gescheitert.
„Das mehrfach ausgezeichnete Kamerastativ solidLUUV revolutioniert das mobile Filmen“, so ist auf der Crowdplattform Companisto zu lesen.
(IINews) - Über diesem Text hat Companisto den gesetzlichen Warnhinweis platziert: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“
Jetzt ist wahrscheinlich letzteres der Fall.
Lesen Sie dazu mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden aktuellen Bericht vom 05.02.2019 auf www.investmentcheck.de :
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Nächstes Companisto-Funding insolvent.
Nach drei Finanzierungsrunden ist die „Revolution“ von LUUV gescheitert.
Insgesamt 632 Companisten investierten durch qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen gut 400.000 Euro in Luuv, dem Erfinder des „revolutionären Kamerastativs solidLUUV“. Zuvor wurde schon bei Indiegogo und bei Kickstarter Geld gesammelt. Jetzt hat das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUUV Forward GmbH eröffnet (Aktenzeichen 36I IN 464/19).
Companisto.
Im Januar 2016 wollte die Crowdplattform Companisto bis zu 750.000 Euro sammeln. Im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) war zu lesen, dass das Geld zum weiteren Aufbau des Geschäftsbetriebes verwendet werden sollte. Gut stand es um die Firma zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 187.000 Euro aus. Im Bundesanzeiger öffentlich haben die beiden Geschäftsführer das allerdings erst am 23. März 2017 gemacht. Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende reichten die beiden Geschäftsführer Tim Kirchner und Felix Kochbeck ihre Zahlen viel zu spät beim Betreiber des Bundesanzeigers ein. Und außerdem wurde der Abschluss nur hinterlegt, obwohl das Vermögensanlagengesetz für Emittenten eine Veröffentlichung vorschreibt.
Bewertung.
Das von der BaFin gestattete VIB informiert nicht über die völlig unsinnige Pre-Money-Bewertung von 2,5 Millionen Euro. Nur die Angabe einer Beteiligungsquote von 0,0001538462 Prozent für fünf Euro Darlehensbetrag lässt solche Rückschlüsse in Verbindung mit der maximalen Fundingsumme zu. Deshalb haben die 632 für ihre 400.000 Euro gerade mal einen Unternehmensanteil von 13,8 Prozent erhalten. Und das bei einer Bilanzsumme per Ende 2014 von unter 100.000 Euro. Der Umsatz lag in dem Jahresabschluss, auf den das VIB verweist, gerade einmal bei 41.000 Euro.
Loipfinger’s Meinung.
Es geht nicht um die Tatsache, dass ein Start-up gescheitert ist. Vielmehr zeigt Luuv mal wieder sehr deutlich, wie zweifelhaft Crowd-Plattformen mit ihren Investoren umgehen. Im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblatt wird nicht deutlich über die bei der Beteiligung zu Grunde gelegte Pre-Money-Bewertung aufgeklärt. Später wird geduldet, dass die finanzierten Unternehmen völlig verspätet und unzureichend über ihre Jahresergebnisse informieren. Bei Companisto überrascht das im Grunde nicht, da das Unternehmen selbst Geld bei Investoren sammelte und seit Jahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Jahresabschlüsse veröffentlicht. Zufriedenstellend ist auch bei Companisto das Geschäft nicht gelaufen. Ende 2017 weist der Jahresabschluss mit 2,28 Millionen Euro Bilanzsumme einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1,63 Millionen Euro aus.
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Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
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Datum: 05.02.2019 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Geldanlage
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