Grundsteuerreformvorschlagüberlastet Bewohner der Ballungsräume
(ots) -
- Eigentümern und Mietern in gefragten Städten drohen höhere Kosten
- Enormer Arbeitsaufwand für Verwaltung und Justiz
Im vor Kurzem vorgelegten Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform
besteht noch Anpassungsbedarf. Träte das Gesetz so in Kraft, würden
vor allem Mieter und Eigentümer in Ballungsräumen unangemessen höher
belastet, so Dieter Jurgeit, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der
PSD Banken.
Bund und Länder hatten sich vergangene Woche auf ein Gerüst der
Grundsteuerreform verständigt. So soll die Berechnung künftig auf
drei Punkten basieren: dem Alter des Gebäudes, dem regionalen
Bodenrichtwert - also dem Wert des unbebauten Grundstücks - und den
aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts abgeleiteten
durchschnittlichen Nettokaltmieten. Auf Basis dieser Einigung soll
nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, dem auch die Länder
letztlich zustimmen müssen.
"Wenn das vorgelegte Modell so in Kraft treten würde, dann müssen
vor allem in den gefragten Städten Eigentümer selbst genutzter
Immobilien und Mieter mit höheren Kosten rechnen", sagt Jurgeit.
"Bund und Länder sollten darum ihr Eckpunktepapier nachbessern, damit
die Mittelschicht sich das Wohnen in den Städten weiterhin leisten
kann. Andernfalls wandern immer mehr Menschen ab, was den
Fachkräftemangel weiter verschärfen würde. Auch wenn Eile geboten
ist: Das neue Grundsteuermodell darf Mieter und Eigentümer nicht
höher belasten."
Bis Ende 2019 muss die Neuregelung beschlossen sein. So hatte das
Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr geurteilt. Die
Karlsruher Richter sind der Auffassung, dass die Eigentümer von
Immobilien in Deutschland ungleich behandelt werden, da der
Berechnung der Grundsteuer für 36 Millionen Grundstücke völlig
veraltete Werte zugrunde liegen.
"Die Neuberechnung der Grundsteuer erfordert einen enormen
bürokratischen Aufwand", so Jurgeit. "Zudem stünde der Justiz eine
Klagewelle von Eigentümern und Mietern bevor. Deshalb ist eine
Weiterentwicklung des Modells notwendig, die den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts entspricht."
Die PSD Bankengruppe ist die älteste Direktbankengruppe
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Datum: 05.02.2019 - 15:15 Uhr
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