Datenschutz als Abmahnfalle
(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine Informationsveranstaltung ?Datenschutz als Abmahnfalle? aus. Sie findet am Mittwoch, 20. Februar, 14 bis ca. 16 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. ?Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist umstritten, ob datenschutzrechtliche Verstöße durch Mitbewerber als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgbar und somit abmahnbar sind. Auch bei der Direktwerbung sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten und zu erfüllen, um keine kostspielige Abmahnung zu riskieren?, sagt IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel.
Referent Maximilian Brenner, Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht der Bonner Sozietät Caspers Mock, gibt Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung. Insbesondere wird der weitgehende Gleichlauf von wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Direktwerbemaßnahmen thematisiert. Daraus soll die Veranstaltung eine Orientierung geben, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber Werbeempfängern stets zu beachten sind und den Handlungsbedarf für Unternehmen aufzeigen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Der Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro pro Person. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6492219.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.02.2019 - 11:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1693804
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bonn
Telefon:
Kategorie:
Marketing & Werbung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Datenschutz als Abmahnfalle
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IHK Bonn/Rhein-Sieg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).