Finanztip-Vergleich zeigt, welche Krankenkassen die meisten Zusatzleistungen bieten
(ots) - Die meisten der 73 Millionen gesetzlich
Versicherten sparen dieses Jahr ganz ohne selbst etwas zu tun. Der
Grund: Sie zahlen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages für die
Krankenkasse. Den anderen Anteil übernimmt der Arbeitgeber. Wer die
Krankenkasse wechseln möchte, sollte in diesem Jahr neben dem Preis
deshalb auch auf den Service und die passenden Zusatzleistungen
achten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die
Leistungen der Kassen verglichen.
Bei der Wahl der Krankenkasse können Versicherte wenig richtig
falsch machen. "Alle Kassen decken die lebenswichtigen medizinischen
Bereiche ab", sagt Julia Rieder, Expertin für Versicherungen von
Finanztip. "Bei den Zusatzleistungen gibt es aber Unterschiede."
Einige Kassen bieten Reiseimpfungen oder Homöopathie an, bezahlen
Sportkurse oder die professionelle Zahnreinigung - die immerhin
zwischen 70 und 120 Euro kostet.
Je nach gewünschten Leistungen die Krankenkasse auswählen
"Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollten Verbraucher sich genau
überlegen, welche Leistungen für sie individuell wichtig sind", rät
Rieder. Finanztip hat im Januar 2019 die Zusatzleistungen
verschiedener Kassen untersucht und ihre Angebote in den Bereichen
Service, Familienleistungen, Vorsorge und alternative Heilmethoden
bewertet. Die umfassendsten Zusatzleistungen bietet die HEK. Aber
auch die TK schnitt sehr gut ab und ist zudem sehr günstig. Wer vor
allem Wert auf alternative Heilmethoden und Vorsorge legt, ist bei
der BKK VBU richtig, diese ist jedoch vergleichsweise teuer. Gute
Zusatzleistungen besonders für Familien bietet die Bahn-BKK. In
Sachen Serviceangebot und alternative Heilmethoden überzeugt die
BKK24.
Erhöht die Kasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht
Wer auf Zusatzleistungen keinen großen Wert legt, findet auf
finanztip.de eine Liste der günstigsten Kassen nach Bundesland. Die
Experten stellen außerdem ein Musterschreiben für die Kündigung zur
Verfügung. "Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende",
sagt erklärt Rieder. "Wechseln kann jeder, nachdem er 18 Monate
Mitglied bei einer Kasse war. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag,
haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht."
Weitere Informationen
https://www.finanztip.de/gkv/
https://www.finanztip.de/gkv/krankenkasse-kuendigen/
https://www.finanztip.de/gkv/gkv-test/
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Datum: 04.02.2019 - 10:45 Uhr
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