Bußgeldfalle Winter - wann sich ein Einspruch lohnen kann (FOTO)
(ots) -
Verschneite Schilder, Schnee, Glatteis und schlechte Sicht -
besonders in den Wintermonaten gibt es für Autofahrer so einiges zu
beachten. Auch was den Bußgeldkatalog betrifft. Führen
Verkehrsvergehen in dieser Zeit doch häufig zu höheren Strafen. Das
Berliner Legal Tech Unternehmen Coduka GmbH bietet Betroffenen an,
Vorwürfe aus Bußgeldverfahren über seinen Service Geblitzt.de
kostenfrei prüfen zu lassen. Rund 200.000 Fälle wurden seit
Firmengründung im Jahr 2013 bereits bearbeitet.
Zugeschneite Schilder
Wenn Verkehrsschilder mit Schnee bedeckt sind, tritt folgende
Regelung in Kraft: Schildern mit eindeutigen eckigen Formen wie
Stoppschilder, Vorfahrtsschilder und Hauptstraßenschilder ist auch
dann Folge zu leisten, wenn sie zugeschneit sind. Handelt es sich bei
dem Verkehrszeichen allerdings um ein rundes Schild, sieht die Sache
anders aus. Erst recht, wenn das Tempolimit nicht mehr erkennbar ist.
Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, erklärt: "Wenn der
Betroffene nicht gerade ein ortskundiger Fahrer ist, dem die
Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein müsste, ist es sinnvoll,
entsprechende Bußgeldvorwürfe anzufechten. Generell werden wir ab
einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-,
Abstands- und Handyverstößen tätig."
Geschwindigkeit zur kalten Jahreszeit
Und welche Sanktionen sind bei Geschwindigkeitsverstößen
angesichts der aktuellen Wetterlage in vielen Teilen Deutschlands
außerdem zu befürchten? Eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei
schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen wie Nebel und Glatteis hat
bereits 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Hierbei sind
keine Blitzer gefragt. Vielmehr liegt es im Auge des polizeilichen
Betrachters, ob der Betroffene einen angemessenen Fahrstil an den Tag
gelegt hat. Gemessen wird in einem anderen Zusammenhang: Liegt die
Sicht aufgrund von Schneefall oder Nebel unter 50 Metern, darf nur
maximal 50 km/h gefahren werden - außer, das Tempolimit liegt sowieso
darunter. Dazu Ginhold: "Was viele nicht wissen: In diesem Fall
erhöht sich das Bußgeld drastisch. Aus 15 Euro bei einer
Geschwindigkeitsübertretung von 5 km/h innerorts werden 80 Euro und
ein Punkt.
Sicherheit und Licht bei Schneetreiben
Safety first! Das gilt für jeden Autofahrer auch im Winter. Das
nicht vom Schnee befreite Autodach kostet ein Verwarnungsgeld in Höhe
von 25 Euro, eine nicht ausreichend freigekratzte Windschutzscheibe
10 Euro. 60 Euro und einen Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man
bei Schneefall außerorts ohne Abblendlicht fährt. Innerorts fällt die
Strafe geringer aus - hier schlagen 25 Euro zu Buche.
Weitere Vergehen in der Übersicht
- Keine winterliche Bereifung der Bezeichnung M+S bei Glatteis
oder Schneeglätte (1 Punkt / 60 Euro)
- Eine generelle Schneekettenpflicht existiert in Deutschland
nicht. Es sei denn, entsprechende Schilder weisen darauf hin.
Sind Schneeketten montiert, beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
werden je nach Höhe der Überschreitung verhängt)
- Verschneites Kennzeichen (5 Euro)
- Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
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E-Mail: presse(at)coduka.de
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Datum: 01.02.2019 - 08:30 Uhr
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