Früherkennung: Chancen und Risiken in Ruhe abwägen (FOTO)
(ots) -
Manche Ärzte bieten ihren Patienten neben kassenbezahlten
Leistungen weitere Untersuchungen zur Früherkennung an, deren Kosten
diese selbst übernehmen müssen. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken
Umschau" rät, diesen sogenannten IGeL (Individuellen
Gesundheits-Leistungen) nicht voreilig zuzustimmen. Bei
Früherkennungsuntersuchungen besteht kein Zeitdruck. Der Arzt ist zur
gründlichen Aufklärung verpflichtet, er darf Fragen oder Bedenken
nicht einfach wegwischen. Patienten sollten sich Zeit lassen, wenn
sie sich unsicher sind, ob ihnen eine solche Untersuchung nützt. Das
gilt genauso für die Früherkennungsangebote, die von den
Krankenkassen bezahlt werden. Sie bergen Chancen, viele aber auch
Risiken. Gesunde Menschen sollten Vor- und Nachteile kennen, bevor
sie die Untersuchung durchführen lassen.
Die aktuelle "Apotheken Umschau" stellt in ihrer Titelgeschichte
sieben häufige Früherkennungsangebote vor - vom Aneurysma der
Bauchschlagader bis zum Gebärmutterhalskrebs. Die Darstellung der
Vor- und Nachteile soll Lesern helfen, zu einer überlegten
Entscheidung zu gelangen.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2019 A liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.
Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.02.2019 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1692788
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 41 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Früherkennung: Chancen und Risiken in Ruhe abwägen (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).