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TÜV überziehen: je länger, je teurer / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

ID: 1692427


(ots) - Die Hauptuntersuchung für das Auto einfach erst
später machen lassen: Die Hälfte der Deutschen glaubt, dass sie bis
zu zwei Monate überziehen kann, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Das zeigt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Und
tatsächlich wird erst nach diesen zwei Monaten ein Bußgeld fällig,
wenn dies im Zuge einer Polizeikontrolle auffällt", sagt Anka Jost,
Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Je länger die
Hauptuntersuchung überfällig ist, desto teurer wird es."

Die Hauptuntersuchung (HU) soll sicherstellen, dass ein Auto
verkehrstauglich ist. "Und das ist auch sehr wichtig. Denn beim TÜV
werden unter anderem die Bremsen, Lenkung oder der Motor geprüft.
Dadurch lassen sich auch frühzeitig Schäden ausschließen, die im
schlimmsten Fall vielleicht zu einem Unfall führen könnten." Seit
2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. In der Regel
sind beide zusammen alle zwei Jahre fällig. Neuwagen müssen zum
ersten Mal nach 36 Monaten vorgestellt werden. Für Motorräder gilt
immer eine Frist von 24 Monaten. "Der Fahrzeughalter muss dabei den
Termin im Auge behalten und ist auch dafür verantwortlich, wenn er
die HU zu spät durchführen lässt", so Anka Jost.

Bußgelder und Punkte möglich

Zwar müssen Autofahrer bei der Prüfstelle selbst nicht mit
Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre HU zu spät machen lassen.
Allerdings sind sie verpflichtet, ab einer Überziehung von zwei
Monaten eine umfassendere HU durchzuführen - und die ist etwa 20
Prozent teurer als die normale. Zusätzlich liegt bei jeder
Überziehung der HU-Frist eine Ordnungswidrigkeit vor. Dafür kann die
Polizei Bußgelder verhängen.

Bußgelder bei Überziehung der HU
Bußgeld Punkte
HU um 2 bis zu 4 Monate überzogen 15 EUR




HU um über 4 bis 8 Monate überzogen 25 EUR
HU um über 8 Monate überzogen 60 EUR 1

Sogenannte Nutzkraftwagen, wie zum Beispiel LKW oder Busse, müssen
sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Hier müssen die Halter bei
Überschreitung des TÜV mit strengeren Sanktionen rechnen.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse(at)rv24.de
Internet: www.rv24.de

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Datum: 31.01.2019 - 11:00 Uhr
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