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Wirecard wird erneut mit haltlosen Vorwürfen zur Geldwäsche und Dokumentenfälschung konfrontiert

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(PresseBox) -  

Vor drei Jahren wurde mit einem Bericht des bis dato unbekannten Analysedienstes Zatarra über Betrugsvorwüfe ein Kurssturz bei den Aktien der Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) ausgelöst. Anfang vergangenen Jahres wurden Anschuldigungen zu Unregelmäßigkeiten bei einer Übernahme in Indien von einer Quelle namens ?SIRF? (Southern Investigative Reporting Foundation) in Umlauf gebracht. Direkte Folge war ein vorübergehender Kursverfall von über 10 %. Die Vorwürfe wurden jedes Mal umgehend von Wirecard dementiert und erwiesen sich als haltlos.

Nachdem Wirecard am Mittwoch mitteilte, dass der Umsatz um 40 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro angestiegen sei, wurde ein Bericht in der Onlineausgabe der Financial Times über finanzielle Unregelmäßigkeiten bei Wirecard in Singapur veröffentlicht, welcher das Papier des DAX-Konzerns kurzzeitig um bis zu 25 % abstürzen lies. Dieser jüngste Bericht wurde vom Unternehmen sofort als falsch, irreführend und verleumderisch erklärt. Er habe keine Substanz und sei völlig bedeutungslos, war aus dem Konzern zu hören!

Short-Attacken sind für viele Unternehmen nichts Neues und so wurde Wirecard als Börsenliebling bereits mehrfach solcher Attacken ausgesetzt, welche durch Anschuldigungen einen Kursverfall provozieren und so ?eingeweihte? Investoren hiervon profitieren lassen.

Im Dezember des vergangenen Jahres wurde von der Staatsanwaltschaft München ein Strafbefehl beim Amtsgericht gegen den Herausgeber des Zatarra-Reports beantragt. Nach den Vorwürfen wurden 1,3 Milliarden Euro Börsenwert des digitalen Finanzdienstleisters aus dem Münchener Vorort vernichtet. Laut der Aktionärsvereinigung DSW besteht die Möglichkeit, das Anleger Schadensersatzforderungen gegen den Herausgeber gestellt werden können. Die DSW-Vizepräsidentin Daniela Bergdolt gab im Dezember bekannt, das mit dem festgestellten Straftatbestand der Marktmanipulation ein Schadensersatzanspruch durch geschädigte Investoren geltend gemacht werden könne. Voraussetzung sei lediglich ein deutscher Gerichtsstand: ?Wir gehen davon aus, dass Anleger Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegen den Herausgeber des Börsenreports stellen können.?





Intraday konnte sich die Aktie nach einigen Schreckminuten wieder stark erholen - von einem Tiefststand knapp über 130,- EUR konnte sich das Papier wieder auf über 149,- EUR erholen. Ein Zeichen dafür, dass die Anleger dem Konzern Vertrauen, die haltlosen Vorwürfe weitestgehend ignorieren und sich auf die hervorragenden Umsatzmeldungen, stetigen Erneuerungen der Partnerschaften mit namhaften Konzernen sowie neuen, weltweiten Kooperationen des Finanzdienstleisters konzentrieren.

Jüngst wurde die Zusammenarbeit mit Google Pay ausgebaut und so ergänzt Wirecard seine mobile Bezahl-App ?boon? in Großbritannien, Irland und Spanien um die Wallet-Lösung von Google, welche sich nun zu Apple Pay, ?Fitbit Pay? und ?Garmin? Pay gesellt. Die ?boon?-Kunden profitieren so von vollständig digitalisierten mobilen Zahlungsmöglichkeiten, unabhängig von Banken oder Mobilfunkanbietern.

Die mobile, kontaktlose Bezahlung steht erst am Anfang. In einer Studie stellte Mastercard fest, dass in Europa die kontaktlosen Ausgaben für Mastercard und Maestro im Jahr 2017 um 145 % gestiegen sind. Weiterhin erwartet knapp ein Viertel der Europäer, dass sie in Zukunft kontaktlose Zahlungen mit ?Wearables? nutzen werden.

Es herrscht eine hohe Verbrauchernachfrage nach digitalen Zahlungsmethoden und die Expansion von ?boon? für Google Pay in drei große europäische Märkte erfolgt in einer Zeit des schnellen Wachstums. Die App ist zudem bereits in Deutschland, Frankreich und Italien für Google Pay verfügbar. Unter iOS ist ?boon? in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, der Schweiz und Spanien verfügbar.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.?Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!


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Datum: 31.01.2019 - 09:37 Uhr
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