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Bundesverfassungsgericht zu posteo: Recht auf Anonymität und Strafverfolgung sind kein Widerspruch

ID: 1691752


(ots) - Der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat
der Piratenpartei zur anstehenden Europawahl, hält die heute
veröffentlichte Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde des
E-Mail-Providers posteo durch das Bundesverfassungsgericht [1] für
richtig:

"Bei Verdacht einer schweren Straftat kann auf richterliche
Anordnung auch ein ansonsten anonymer Internetnutzer anhand seiner
IP-Adresse identifiziert werden. Anbieter müssen das im Einzelfall
ermöglichen. Diese Entscheidung belegt, dass eine wirksame, gezielte
Strafverfolgung auch ohne die völlig unverhältnismäßige allgemeine
Vorratsdatenspeicherung möglich ist und das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung endlich weg muss!

Dass die deutsche Strafprozessordnung bis heute Metadaten weniger
schützt als den Kommunikationsinhalt, widerspricht der Wahrung des
Rechts auf Privatsphäre. Auch die Identifizierung von Internetnutzern
mithilfe von Bestandsdatenauskünften, die keinerlei nennenswerten
Hürden unterworfen sind, wird den aktuellen Erkenntnissen über die
intime Aussagekraft unserer Internetnutzung nicht gerecht. Ebenso
greift das allgemeine Verbot anonymer SIM-Karten unverhältnismäßig in
unsere Kommunikationsfreiheit ein und sollte daher abeschafft werden.
Nur Anonymität schützt vor Datenmissbrauch, Datenpannen und
Datenklau. Whistleblower und Presseinformanten, Stalking-Opfer,
Prominente oder Beratungssuchende sind oftmals auf den Schutz der
Anonymität angewiesen. Als Bürgerrechtler kämpfe ich seit vielen
Jahren dafür, dass rechtschaffenen Bürgern, die keiner Straftat
verdächtig sind, der Schutz der Anonymität zugestanden wird."

Der Jurist und digitale Freiheitskämpfer Breyer klagt zurzeit vor
dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 2683/16) und zur
Bestandsdatenauskunft (Az. 1 BvR 1873/13), vor dem Landgericht Berlin




gegen die personenbezogene Aufzeichnung der Nutzung staatlicher
Internetportale (Az. 57 S 87/08) und vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen das Verbot anonymer SIM-Handykarten (Az.
50001/12 EGMR).

[1] Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://ots.de/KBihIG



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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 30.01.2019 - 07:17 Uhr
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