Neue Westfälische (Bielefeld): Kompromiss im Streit um den Strafrechtsparagrafen 219a
Informationsverbot bleibt bestehen
Carolin Nieder-Entgelmeier
(ots) - Nach dem zähen Ringen um die Abschaffung des
Paragrafen 219a hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss
geeinigt. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass Ärzte und
Krankenhäuser künftig darauf hinweisen dürfen, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen
Mediziner jedoch an staatliche Stellen verweisen. Außerdem soll es
eine zentrale Liste mit Ärzten geben, die Abtreibungen vornehmen.
Diese minimalen Verbesserungen täuschen jedoch nicht darüber hinweg,
dass das Informationsverbot für Ärzte bestehen bleibt, ebenso wie die
Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Der umstrittene Paragraf,
der Werbung für Abtreibungen verbietet, bleibt bestehen und soll
lediglich ergänzt werden. Anstatt mit einer Streichung des Paragrafen
Rechtssicherheit für Ärzte zu erreichen, will die Bundesregierung die
Informationsmöglichkeiten von Ärzten also weiter einschränken.
Deshalb handelt es sich bei dem Kompromiss in Wahrheit um einen Sieg
der Abtreibungsgegner. Einer kleinen, fundamentalen Gruppe von
Menschen, die seit Jahren Ärzte terrorisiert und mit Strafanzeigen
überhäuft. Das Beispiel der Gießener Ärztin Kristina Hänel zeigt,
welche Macht diese selbst ernannten Lebensschützer in Deutschland
haben. Hänel ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro
verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage angegeben hatte, dass
sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und welche Methoden möglich
sind. Sollte der Gesetzentwurf tatsächlich verabschiedet werden,
bleibt die Homepage von Hänel weiter strafbar, obwohl sie Frauen
lediglich informiert. Diese Stimmung wird aktuell auch von
Kirchenvertretern angeheizt. Der Paderborner Moraltheologe Peter
Schallenberg kommentierte die Demonstrationen Tausender Gegner des
Paragrafen am Wochenende mit dem Begriff Kaltschnäuzigkeit.
Schallenberg, der den Vatikan in Sozialfragen berät, wirft den
Demonstrantinnen, die in einer aufgeklärten Gesellschaft
selbstbestimmt und mit uneingeschränktem Zugang zu allen relevanten
Informationen entscheiden wollen, ob sie eine Schwangerschaft
abbrechen möchten oder nicht, vor, dass sie das
Selbstbestimmungsrecht von lebenden Menschen gegen das Lebensrecht
von Ungeborenen ausspielen. Solange die Diskussion weiter so
unsachlich geführt wird und der Paragraf bestehen bleibt, werden
Ärzte kriminalisiert und Abbrüche tabuisiert. Die Folge: Die
Bereitschaft junger Ärzte, Abbrüche vorzunehmen, sinkt. Die Zahl der
Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist seit 2003 um 40 Prozent
eingebrochen. Diese Entwicklung gefährdet die Versorgung und damit
das Leben vieler Frauen.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten(at)neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.01.2019 - 20:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1691700
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 56 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kompromiss im Streit um den Strafrechtsparagrafen 219a
Informationsverbot bleibt bestehen
Carolin Nieder-Entgelmeier
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).