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Diesel-Skandal: VW muss Kunden entschädigen

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Gebrauchter Audi mit manipulierter Abgas-Software, Kunde sittenwidrig geschädigt - Volkswagen muss Kaufpreis erstatten, berichten am 26. 1. 2019 verschiedene Medien, darunter auch der WDR auf seiner Website.


(IINews) - Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) verurteilte demnach den VW-Konzern, dem Käufer eines gebrauchten Audi mit einem 2-Liter-Euro-5-Dieselmotor den Kaufpreis zu erstatten. Das OLG wies die Berufung des Autokonzerns gegen ein gleichlautendes Urteil des Kölner Landgerichts laut WDR als "offensichtlich unbegründet" zurück.

Der Kläger habe geltend gemacht, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er bei Vertragsschluss den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte. Ein Software-Update sei nicht geeignet, den Mangel zu beheben. Zudem seien schädliche Auswirkungen auf den Motor zu befürchten.

Das Urteil ist insofern bemerkenswert, weil es überhaupt zu einem solchen gekommen ist, heißt es beim WDR. In der Vergangenheit hätten sich VW-Konzern und Geschädigte oftmals auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. "Als obergerichtliche Entscheidung hat dieses Urteil schon einen gewissen Stellenwert", zitiert der WDR einen Sprecher des OLG Köln.

Der Kläger hatte demnach 21.500 Euro für den Audi bezahlt. VW muss ihm nun 17.000 Euro erstatten. Abgezogen vom Kaufpreis hat das Gericht die sogenannte Nutzungsentschädigung: 4.500 Euro für vom Kläger gefahrene 54.000 Kilometer.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.







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Datum: 28.01.2019 - 17:12 Uhr
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