GARANTIERTER KAPITALVERLUST MIT PRISMA LIFE LIECHTENSTEIN
Totalversagen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen – Eine Chronologie der Ereignisse eines Geschädigten.
(IINews) - Bereits mehr als 10.000 geschädigte Kunden fondsgebundener Lebensversicherungen vertreten die Anwälte der mit dem BSZ® e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft. Im Kampf gegen die Versicherungen, die alles dafür tun, den Geschädigten keine Vergleichszahlungen leisten zu müssen, legt man sich ein dickes Fell zu. Aber die kundenschädigenden Praktiken der PrismaLife Liechtenstein lassen selbst erfahrene Anwälte kopfschüttelnd zurück.
PrismaLife entpuppt sich regelmäßig als eine der rücksichtslosesten Versicherungen Liechtensteins
Der aktuelle Fall eines Versicherungsnehmers:
25.10. 2013: Der Versicherungsnehmer, geboren am 28.9. 1988, beantragt eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der PrismaLife. Die Monatsprämie beträgt EUR 260, diese steigt jährlich um 3 Prozent.
4.12. 2088 (!): Dies wäre das Ende des Versicherungsvertrages. Zu diesem Zeitpunkt wäre der Versicherungsnehmer gerade 100 Jahre (!) alt.
5.3. 2018: Der Kunde hat insgesamt EUR 14.181, 32 in seine fondsgebundene Lebensversicherung bei der PrismaLife eingezahlt. Der Rückkaufswert beträgt allerdings gerade noch ein Drittel davon, nämlich EUR 4.543, 83
Von Beginn an keine Chance auf Erträge
„Insbesondere bei der PrismaLife kennen wir derartige Fälle zu Genüge. Aufgrund der hohen Kostenstruktur der Versicherung, hatte der Geschädigte gar keine realistische Chance, irgendwelche Erträge mit diesem Produkt zu erzielen. Er wurde schlichtweg von der PrismaLife getäuscht“, erklärt der Vorstand der Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Hätte die Versicherung ihren Kunden aufklären müssen, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gewinne erzielen wird? Erfüllen das Verschweigen der hohen Kostenstruktur und das Versprechen von Gewinnen, seitens der PrismaLife gar den Tatbestand des Betruges?
Dies klären derzeit die Rechtsanwälte der Prozessfinanzierungsgesellschaft, es gilt die Unschuldsvermutung.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Datum: 28.01.2019 - 15:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Banken und Versicherungen
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