Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche, die auch auf Erfolgsbasis geltend gemacht werden können.
Es passiert jeden Tag. Wir waren wieder einmal zu Gutmütig und zu Leichtgläubig und wurden somit getäuscht und betrogen. Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie getäuscht oder gar betrogen werden könnten.
(IINews) - Kommt die Täuschung an das Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern. In solch einer Situation macht es Sinn, den Anspruch einfach abzutreten und sich jemand anders darum kümmern zu lassen.
Egal ob Geld verliehen wird, was nicht zurückbezahlt wird. Ob jemand einen Anspruch aus seiner Urlaubsreise gegen den Veranstalter hat, ob eine Bestellung bereits bezahlt wurde, aber die Ware nicht geliefert wird. Oder die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Aber auch dann wenn jemand eine Gewinnmitteilung erhalten hat und der versprochene Gewinn nicht geliefert wird. Oder wenn sich die Kapitalanlage als Renditekiller entpuppt.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend gemacht werden.
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko.
Express-Inkasso verschafft dem Gläubiger nach einer erfolglosen außergerichtlichen Mahnung schnell und ohne zeitraubende Beweisaufnahme ein vorläufig vollstreckbares Urteil. Der Gläubiger muss nicht beweisen, dass nicht bezahlt wurde, sondern der Schuldner muss beweisen, dass er bezahlt hat. Der Schuldner kann keine Einwendungen über angebliche Mängel oder sonstige Gründe vorbringen. Er kann sich in diesem Verfahren kaum wehren.
Ferner reicht für die Geltendmachung der Forderung aus, dass diese nachgewiesen werden kann. Damit sind dem Schuldner auch Einwendungen über angebliche Mängel oder sonstige Gründe verschlossen, welche erfahrungsgemäß dazu führen, dass erst einmal sich ein langer Prozess anschließt.
Um all dies dem Anspruchsinhaber zu ersparen, bietet Express-Inkasso an, im Wege seines bewährten Beitreibungsmodells erst einmal außergerichtlich gegen säumige Zahler vorzugehen. Danach schließt sich sofort die gerichtliche Geltendmachung der Forderung an, um so wenig wie möglich Zeit zu verlieren. Gerade wenn Schuldner versuchen, auf Zeit zu spielen, tritt Express solchem Ansinnen energisch entgegen.
Bei Express-Inkasso wird keine Mitgliedschaft gefordert, die außergerichtliche Beitreibung verursacht keine Kosten für den Anspruchsinhaber, lediglich im Erfolgsfall ist eine je nach Fall vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten. Sollte überhaupt ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, wird Express-Inkasso ein Angebot über die weitere gerichtliche Verfolgung und die Kosten unterbreiten.
Abschließend sei noch angemerkt, dass der von Express-Inkasso oben geschilderte und eingeschlagene Erfolgsweg auch für Geldforderungen aus anderen Vertragsarten, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Forderungen auf eine bestimmte Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere möglich ist
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Express-inkasso(at)email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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Bei Express-Inkasso wird keine Mitgliedschaft gefordert, die außergerichtliche Beitreibung verursacht keine Kosten für den Anspruchsinhaber, lediglich im Erfolgsfall ist eine je nach Fall vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten.
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Datum: 28.01.2019 - 10:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1691011
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:
Finanzen
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