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Risiko Wasser

ID: 1690985


(ots) - Nach der Schneeschmelze kommt die Flut. Doch wer
zahlt für vollgelaufene Keller und teure Renovierungsarbeiten?

"Viele denken, dass die Wohngebäudeversicherung oder die
Hausratversicherung Hochwasserschäden abdecken. Das stimmt jedoch
nicht", klärt Peter Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER
Versicherung auf. "Nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung
schützt Sie gegen Schäden an der Immobilie und am Mobiliar durch
Naturgewalten wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsch."

Was unterscheidet Hoch- von Schmelzwasser?

Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Gelangt von massiv
eingeschneiten Gebäuden Schmelzwasser ins Haus, weil die noch
vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderweitigen
Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung nicht.
"Der Gebäudeeigentümer hat die Pflicht, seine Ablaufwege freizuhalten
und von Schnee und Eis zu befreien", informiert der Experte.
Ansonsten muss er für die Schäden selbst aufkommen.

Richtig absichern

Gut 300 Millionen Euro Schaden richten Überschwemmungen nach
Starkregen und Hochwasser jährlich an. Dennoch haben nur 41 % der
Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz. Auf
staatliche Unterstützung sollten sich Hausbesitzer aber nicht mehr
verlassen, sondern selbst ihr Heim vor den Folgekosten nach
Überschwemmungen absichern. Ab 1. Juli 2019 fordert die Bayerische
Staatsregierung mehr Eigeninitiative und zahlt keine Soforthilfe
mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.

Seit 2017 ist die NÜRNBERGER Partner der Kampagne "Elementar
versichern" der Bundesregierung und informiert die Öffentlichkeit
über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Mehr dazu auf
https://www.elementar-versichern.de/



Pressekontakt:
Franziska Lexa




Unternehmenskommunikation
NÜRNBERGER Versicherung
Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
Tel. 0911 531-6350, Fax 531-817960
presse(at)nuernberger.de
http://www.nuernberger.de

Original-Content von: NÜRNBERGER Versicherung, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.01.2019 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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